Arnsberg.. Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft und beschert den Gerichten im Bundesgebiet Mehrarbeit. Beim Landgericht Arnsberg hat die Anzahl der Verfahren um das Arzthaftungsrecht jedoch nicht zugenommen. Mögliche Ursache: weniger potenzielle Fälle durch Krankenhausschließungen.
„Das Gesetz war überfällig“, sagt Vizepräsident Ulrich Sachse beim Jahrespressegespräch des Landgerichts mit Blick auf das Patientenrechtegesetz, und wagt einen Vergleich: Wenn der Gesetzgeber einen Reiseveranstalter durch den sogenannten Reisevertrag verpflichtet, mangelfreie Reiseleistungen zu erbringen, müsse man in einem Behandlungsvertrag auch die Pflichten eines Arztes schriftlich fixieren. Nach Sachses Ansicht gibt das Patientenrechtegesetz dem zu Behandelnden Sicherheit. „Er kann genau nachlesen, welche Rechte er hat.“
Ein Arzt schuldet dem Gesetz zufolge dem Patienten eine fachgerechte Behandlung - aber keinen Erfolg. Und da beginnen die juristischen Auseinandersetzungen. „Viele Patienten erhoffen sich“, sagt Sachse, „dass sie nach einer Operation am Hüft- oder Kniegelenk über Nacht wieder herumspringen können.“ Die Unzufriedenheit über das Ergebnis einer OP kann dann schnell in der Frage münden, ob womöglich ein ärztlicher Behandlungsfehler begangen wurde oder ob ein Arzt ausreichend mit dem Patienten über die Risiken des Eingriffs gesprochen hat.
Am häufigsten müssen sich Orthopäden und Unfallchirurgen vor Gericht verantworten. Ein Drittel der Klagen sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm von Erfolg gekrönt. „Bei uns sind es zwischen einem Drittel und der Hälfte der Fälle“, schätzt der Vizepräsident des Landgerichts. Der Grund: Die Beweislast liegt bei dem Patienten. Er muss nachweisen, dass ein Arzt fehlerhaft behandelt hat oder dass zum Beispiel eine mangelhafte Hygiene im Krankenhaus für eine auftretende Keiminfektion verantwortlich ist.
Fälle bei der 5. Zivilkammer
Eine solche Infektion, sagt Sachse, trete immer mal wieder auf. Es sei kein Bereich, der in einer Klinik offenbar „voll beherrschbar“ wäre. Möglicherweise, so der Jurist, würden Krankenhäuser in mancherlei Hinsicht noch zulegen, wenn sie die Beweislast bei möglichen Komplikationen zu tragen hätten.
Ulrich Sachse setzt sich seit Jahren mit seiner auf Arzthaftungsrecht spezialisierten 5. Zivilkammer mit vermeintlichen Behandlungsfehlern auseinander. „Die Rechtsprechung ist die Qualitätskontrolle der Medizin“, sagt der Jurist und formuliert drei „Gebote“, die er jedem Patienten dringend empfiehlt: „1. Informiere dich ausführlich, welcher Arzt in Bezug auf die fachgerechte Behandlung deines Gesundheitsproblems der richtige ist. 2. Lasse dich umfassend über die Behandlung aufklären. 3. Erwarte keine Wunder.“