Arnsberg..


Eigentlich müsste sich herumgesprochen haben, dass in Supermärkten keine größeren Geldbeträge mehr zu rauben sind. Selbst Filialleiter kommen aufgrund besonderer Sicherheitsvorkehrungen nicht an die Tageseinnahmen heran. Und doch überfielen zwei Arnsberger kurz vor Weihnachten 2012 den Aldi-Markt am Schützenhof und erbeuteten „nur“ etwa 1500 Euro. Gestern erhielten sie von der Jugendkammer des Landgerichts die Quittung für ihr gesetzwidriges Handeln in Form von Haftstrafen.

Wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes wurde ein 31-Jähriger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Sein zur Tatzeit 17 Jahre alter Komplize erhielt eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren. In die Urteile beider Angeklagten flossen Richtersprüche aus dem vergangenen Jahr mit ein.

Am 21. Dezember 2012 wollten die beiden Männer, die von staatlichen Beihilfen leben, ihre leeren bzw. knappen Geldbeutel aufbessern - u.a. um Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Sie betraten nach Geschäftsschluss maskiert und mit Soft-Air-Pistolen (nach der Rechtsprechung Schein-Waffen), einem Messer und Pfefferspray bewaffnet den Aldi-Markt. Der jüngere bedrohte eine Kassiererin, die gerade mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war, der andere ging in das Büro des Filialleiters und zwang den Mann, ihm drei Kassetten mit Wechselgeld aus dem Tresor zu übergeben. Dann flüchteten sie.

Opfer im Zeugenstand

Die Aldi-Mitarbeiterin leidet bis heute unter den Ereignissen. Sie ist ängstlicher geworden, sagt sie im Zeugenstand. „Wenn es dunkel ist, kommen die Erinnerungen hoch.“ Und der Filialleiter ergänzt: „Man ist vorsichtiger geworden.“

Der 31-Jährige, der derzeit eine Freiheitsstrafe absitzt, hat schon elf Jahre seines Lebens in Haft verbracht. Der 18-Jährige ist auch wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Beide vereint ein schwieriger Lebensweg, was den Vorsitzenden Richter Willi Erdmann zu einem Hinweis auf vorschnelle Urteile über eine vermeintliche juristische Milde gegenüber Menschen nötigt, die eine schwierige Kindheit hatten. Wer solche Lebensverhältnisse selbst nicht erlebt, sollte sich mit Äußerungen zurückhalten.

Das Gesetz sieht für gemeinschaftlichen schweren Raub einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren vor. Um zu begründen, warum die Urteile am unteren Ende der Skala liegen, greift Erdmann einen Gedanken von Anwalt Michael Babilon auf: „Bei jedem sollte am Ende des Tunnels noch ein kleines Licht sein.“ Sprich: Es muss die Hoffnung bleiben, dass junge Menschen eines Tages doch noch auf den rechten Weg geraten.

Und doch: Die beiden Verurteilten haben keine besonders gute Sozialprognose. Der Richter freimütig: „Bei uns schwingt eine gewisse Ratlosigkeit mit, wie es mit Ihnen weitergehen soll.“

Eine gewisse Ratlosigkeit verspürte Erdmann auch bei der Recherche zum Pfefferspray, das der 31-Jährige bei dem Überfall dabei hatte. Pfefferspray kann erhebliche gesundheitliche Schäden anrichten. Wenn sich aber - wie in diesem Fall - der Aufdruck „Zur Tierabwehr“ findet, ist es im Sinne des Gesetzes keine Waffe mehr. Und der Strafrahmen sinkt deutlich.