Neheim. .

Denn sie wissen nicht, was sie tun! Diesen Eindruck konnte man nach der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt und der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht durchaus gewinnen. Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, so wird der bekundete Willen zum Beispiel eines Amoklaufes laut Strafgesetzbuch genannt.

Drohung per SMS

Eine solche Ankündigung hatte ein 26-jähriger Neheimer am 2. Oktober vergangenen Jahres seiner Bekannten, Schülerin der dortigen Realschule, per SMS zukommen lassen. Er werde in der Realschule Amok laufen. Sie solle die Schule lieber sofort verlassen, denn er befände sich schon am Ort des baldigen Geschehens.

Einen Grund für sein Vorhaben nannte er weder der Bekannten, noch später der Polizei bei seiner Vernehmung. Auch vor Gericht hatte er auf ausdrückliche Fragen der Richterin und des Staatsanwaltes keine Erklärung. Sein Motiv blieb unbeantwortet im Dunkeln. Zwar gestand er den Vorwurf, diesen Wortlaut versendet zu haben, will aber generell falsch verstanden worden sein.

„Dummheit begangen“

„Man wollte mich wohl so verstehen. Ich wollte einen Amoklauf tatsächlich aber nicht machen“, so versuchte er die Angelegenheit herunter zu spielen. „Wie kann man nur solch einen Schwachsinn androhen und die ganze Schule, die man früher einmal besucht hatte, in Angst und Schrecken versetzen“, stellte die Richterin fest.

Der Angeklagte zeigte sich jetzt etwas einsichtiger, denn er erkannte, dass er eine unüberlegte Dummheit begangen habe und die Be­troffenen und die Polizei so aufwendig reagieren mussten.

Die Polizei hatte damals, nachdem die Schulleitung sie informiert hatte, die Schule räumen lassen. Der weiträumige Gebäude­komplex wurde akribisch nach dem Täter und relevanten Gegenständen durchsucht. Gefunden wurde nichts.

Neben der eingesetzten Feuerwehr und anderen Rettungskräften waren 30 Polizeibeamte rund sechs Stunden lang im Einsatz. Wahrscheinlich wird der Verursacher, der schnell ermittelt worden war, für die entstandenen Kosten in Regress genommen.

Wie der Schaden geregelt werden soll, ist fraglich, denn der 26-Jährige ist seit der Tat arbeitslos. Bis auf das Tatmotiv waren dem Staatsanwalt der Sachverhalt und die Schuldfrage klar.

„Ihr gravierender Blödsinn hat viele Menschen in Angst und Schrecken versetzt und Einsatzkräfte lange gebunden“, versuchte er dem Neheimer vor Augen zu führen. Nur weil dieser nicht vorbestraft ist wollte es der Anklagevertreter bei einer Geldstrafe belassen.

Gericht folgt Antrag der Anklage

Er beantragte eine solche von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wie sie das Gesetz auch vorsieht, wäre durchaus möglich gewesen. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Angeklagten zu der Geldstrafe von 1800 Euro.

„Ihnen musste allein schon durch die Berichterstattung, wie sie des Öfteren in den Medien zu sehen ist, deutlich sein, wie ein solch aufwändiger Einsatz bei Polizei und Rettungskräften abläuft“, so die Richterin.

„Die konkrete Androhung einer solchen Tat, wie sie es gemacht haben, ist verstandsmäßig nicht nachzuvollziehen.“