Arnsberg. . Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Groß war das Interesse am Prozess wegen Tierquälerei gegen ein ehemaliges Mitglied des Arnsberger Schäferhundevereins. Der 69-jährige Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen – und zeigte sich unbeteiligt.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen 69-jährigen Arnsberger Rentner angeklagt, seinem Schäferhund in zwei Fällen erhebliche Schmerzen zugefügt zu haben. Dabei soll er einen sogenannten Viehtreiber, mit dem man Rinder zur Schlachtbank führt, eingesetzt haben. Der frühere Hundehalter wollte auf Nachfrage der Richterin keine Angaben zur Sache machen. „Sie haben doch ­alles in den Akten, so der Rentner, der sich desinteressiert, gelangweilt und mehrfach auf die Uhr schauend auf der Anklagebank zurück lehnte.

Eine Zeugin hatte Ende Mai auf dem Hundeplatz beobachtet, wie eine Gruppe, unter ihnen der Angeklagte, mit dessen Hund übte. Einer aus der Gruppe versetzte mit einem Viehtreiber dem Hund zwei Stromschläge, so dass das Tier vor Schmerzen laut aufjaulte. Der Angeklagte habe sie beschimpft, als sie ihm mitteilte, sie werde ihn deswegen anzeigen.

Hund mit Stromstößen gequält

„Mach doch, das haben schon viele versucht. Da ist nie etwas bei herausgekommen“, gab er selbstsicher zur Antwort. Anfang Juni, als der Hund des Angeklagten bei einem Wettkampf durchgefallen war, hegte die Zeugin den Verdacht, der Rentner könnte den Hund deswegen bestrafen. Sie und weitere Personen des Vereins folgten dem Angeklagten zum Auto, wo dieser den Schäferhund in eine Box sperrte. Durch die Gitter habe er dem Hund zwei Stromschläge versetzt, was wegen enormer Schmerzen zu einem jämmerlichen Heulen und Jaulen führte.

Zur Beweissicherung hatte die Zeugin das unmenschliche Vorgehen gefilmt. Dieser Film wurde dem Gericht vorgeführt. Aufgrund dieses erdrückenden Beweises und der Aussage des Kreisveterinärs, der angab, dass diese Stromschläge auch noch Verbrennungen und einen Schock verursachten, war der Angeklagte wegen Tierquälerei so gut wie überführt. Eine Zeugin gab an, sie habe gesehen, wie der Hund auf dem Übungsplatz mit eingezogenem Schwanz neben seinem Herrchen praktisch auf dem Boden kroch. „Der Hund bestand nur noch aus Angst“.

Kein Unrechtsbewusstsein

Aufgrund dieser Vorfälle war der 69-Jähige aus dem Verein ausgeschlossen worden und erhielt Platzverbot. Es liege hier ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, so der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe mit Rohheit gehandelt. Er hätte gewarnt sein müssen, als er zuvor schon eine Anzeige wegen des Besitzes eines Viehtreibers erhalten hatte. Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 25 Euro. Das Gericht möge zusätzlich ein Tierhaltungsverbot aussprechen.

Diesem Antrag kam das Gericht genau so nach. Es legte das Tierhaltungsverbot auf fünf Jahre fest. „Sie haben überhaupt kein Unrechtsbewusstsein gezeigt, sind völlig uneinsichtig. Deshalb muss sie die ganze Härte des Gesetzes treffen. Eine durchaus mögliche Freiheitsstrafe haben sie nur deshalb nicht bekommen, weil sie strafrechtlich nicht vorbelastet sind“, so die Richterin.