Hüsten.

Für alle drei ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten hatte der aus Russland stammende Deutsche und in Neheim wohnende 37-jährige Arbeiter eine Ausrede. Doch diese wurden jetzt von der Staatsanwältin als eindeutige Schutzbehauptungen ausgemacht. Sie hatte ihn wegen versuchten Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht angeklagt. Das Urteil: sechs Monate Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung.

„Seid euch des Lebens nicht sicher“

„Ein solches Auto war immer mein Traum. Ich wollte daraus nichts stehlen, mir nur alles ansehen“, so versuchte sich der auf frischer Tat ertappte Dieb vor Gericht herauszureden. Er war Anfang Mai in einen an der Bahnhofstraße gelegenen Hof eines Handwerkers gegangen und hatte sich in dessen Jaguar gesetzt. Der Eigentümer sah jedoch, wie ein Fremder sich in seinem Auto zu schaffen machte - das Handschuhfach war geöffnet und der Stecker des I-Phone gezogen. Als der Angeklagte den Zeugen bemerkte, floh er Richtung Bahnhofstraße, wurde aber von dem Autobesitzer eingeholt und festgehalten. Dabei versuchte dieser per Handy die Polizei zu rufen.

Das gefiel dem verhinderten Dieb überhaupt nicht, weswegen er dem Eigentümer das Handy entriss. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der Angeklagte den Zeugen mehrfach in den linken Unterarm biss.

Nach Beendigung des Tumultes durch die Polizei erschien der 37-Jährige wenige Minuten später vor dem Wohnhaus des Geschädigten und rief dessen Frau und Kindern zu: „Ihr habt ein schönes Haus, aber nicht mehr lange. Seid euch des Lebens nicht sicher.“

Er habe die Drohung nur deshalb ausgesprochen, weil er so heftig gewürgt worden sei. Er habe nie die Absicht gehabt, die Drohung wahr zu machen oder etwas zu stehlen. Und gebissen habe er, sagte der 37-Jährige vor Gericht, weil er sich aus der Umklammerung habe befreien wollen.

Dass er nichts stehlen wollte, das nahmen ihm jedoch Staatsanwältin und Richterin nicht ab. Schließlich hatte er die dafür nötigen Maßnahmen bereits getroffen. Und da waren noch die 12 Vorstrafen: mehrfacher Diebstahl, Körperverletzungen und ein schwerer Raub mit Waffen, weswegen er bereits „gesessen“ hatte. Bei dieser eindeutigen Lage konnte selbst der Verteidiger kaum Gegenargumente zur Entlastung seines Mandanten vorbringen.

Beachtliches Vorstrafenregister

In Übereinstimmung mit der Staatsanwältin verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Bewährung deshalb, weil seine letzte Straftat fünf Jahre zurück liegt und er einer geregelten Arbeit nachgeht. Zudem muss der Neheimer 1 000 Euro an die SOS-Kinderdörfer zahlen.