Arnsberg. .
Mit einer Bewährungsstrafe davon kam jetzt ein 35-jähriger Arnsberger, der sich vor dem Schöffengericht wegen mehrfachen Diebstahls zu verantworten hatte. Weil dieser sich aber seinem Verfahren entzogen hatte, musste er - nachdem ihn die Polizei nach einer weiteren Straftat festnahm - für vier Monate in Untersuchungshaft, von der er jetzt in Handschellen dem Gericht vorgeführt wurde.
Der Staatsanwalt hatte den Arnsberger in gleich vier Anklageschriften folgender Vergehen bezichtigt: fünf Pkw-Aufbrüche im Bereich Grafen- und Clemens-August-Straße, Diebstahl eines Portemonnaies, Diebstahl von zwei Sparbüchern, von denen er in fünf Schritten insgesamt rund 3 000 Euro abhob, und versuchter Einbruch in den Aldi-Markt Arnsberg und in eine Wohnung.
Den Großteil der Vorwürfe räumte der 35-Jährige jetzt vor Gericht ein. Zwei angeklagte Straftaten, bei denen die Beweislage eher mager war, stritt er dagegen ab. Die Aufklärung dieser Straftaten hätte reichlich Zeit erfordert. Daher stellte das Gericht diese Verfahren ein, da sie ohnehin beim Strafmaß nicht wesentlich ins Gewicht gefallen wären.
Positive Prognose
In einem Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich auf ein Strafmaß, das bei einem Geständnis nicht überschritten werden sollte. Die Frage, ob hier die zu verhängende Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, wurde durch den Staatsanwalt beantwortet: Der Großteil der elf Vorstrafen, die im Stammbuch des 35-Jährigen stehen, lagen noch im Jugendbereich. Die letzte Tat dieser Serie liegt bereits 12 Jahre zurück. Er habe damals, so der Staatsanwalt, einen sehr schlechten Freundeskreis gehabt, von dem er sich aber inzwischen getrennt habe. Außerdem sei er in eine andere Stadt verzogen, um aus diesem kritischen Umfeld herauszukommen.
Auch die Untersuchungshaft, befand der Staatsanwalt, habe den Arnsberger doch deutlich beeindruckt. „Man kann ihm, auch wenn ich nur beschränkt in die Zukunft schauen kann, heute eine positive Prognose stellen.“ Und nur mit einer solchen Prognose ließ sich letztlich noch eine Bewährungsstrafe begründen. Der Staatsanwalt beantragte vor diesem Hintergrund eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung. Man solle ihm allerdings Auflagen erteilen.
Das Schöffengericht schloss sich dem Antrag des Anklagevertreters an und brachte in seinem Urteil zum Ausdruck, dass der Angeklagte in seiner kriminellen Phase von Schicksalsschlägen getroffen worden war.
200 Sozialstunden
„Eine Untersuchungshaft kann auch positive Seiten haben. Der Angeklagte hatte dort Zeit, nachzudenken. Er weiß jetzt, was ihm blüht, wenn er in seiner vierjährigen Bewährungszeit straffällig werden sollte. Er macht allerdings vor Gericht den Eindruck, dass er reifer geworden ist“, befand der Vorsitzende Richter, der den 35-Jährigen einem Bewährungshelfer unterstellte. Zudem muss er 200 Sozialstunden ableisten.
Der Haftbefehl von April des Jahres wurde aufgehoben, was für den Angeklagten die sofortige Freiheit bedeutete.