Arnsberg.

Nach der Beweisaufnahme in einem Prozess vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls kamen letztlich sogar dem Staatsanwalt Zweifel an den Vorwürfen seiner Anklage. Er beantragte, die 46-jährige Arnsbergerin freizusprechen. Das Gericht allerdings verhängte eine Geldstrafe.

Die Frau war angeklagt, als Reinigungskraft aus der Wohnung und Kanzlei eines Rechtsanwaltes in mehreren Raten ca. 2 000 Euro gestohlen zu haben. Sie sollte aus zwei Portemonnaies 300 und 350 Euro, aus einer Kassette 20 und aus zwei Büchern zusammen 1 300 Euro entwendet haben. So der Vorwurf.

Die frühere Putzfrau des Anwaltes bestritt jedoch vor Gericht alle Anschuldigungen und machte ansonsten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Deshalb kam es auf die Aussagen der geschädigten Zeugen an, die insgesamt übereinstimmend und plausibel vorgetragen wurden.

Danach soll sich die 46-Jährige an einem Tag im vergangenen März auffällig lange in den Wohnräumen in einer Etage über der Kanzlei aufgehalten haben. Zum Ende der Putzzeit wollen die Angestellten des Rechtsanwaltes ein sehr lautes Zuschlagen einer Wohnungstür gehört haben Als man kurz darauf nachsah, habe diese Tür weit offen gestanden. Die Frau wollte, so der geschädigte Zeuge, vortäuschen, dass nach ihrer Arbeit ein unbekannter Dritter in der Wohnung war.

„Besonderer Vertrauensbruch“

Während der Arbeitszeit der Putzfrau kam, so hieß es weiter vor Gericht, der Freund einer Tochter des Anwaltes in die Wohnung, wo er zwar den laufenden Staubsauger in einem Raum sah, dieser aber nicht bedient wurde. Es sollte wohl, während die Angeklagte die Bücher nach Geld durchsuchte, Arbeit vorgetäuscht werden. Dass in den Büchern Geld versteckt war, habe die Frau aus Gesprächen mitbekommen.

Auch wenn der Staatsanwalt letzte Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten hatte, gab es für die Richterin diese nicht. „Es war nach dem Verlassen der Wohnung durch die Angeklagte und dem Nachschauen der Büroangestellten ein so enges Zeitfenster, dass ein Unbekannter keine Möglichkeit hatte, die vielen Bücher ,erfolgreich’ nach Geld zu durchsuchen“, so die Richterin.

Außerdem seien eine teure Armbanduhr und Schmuck nicht mitgenommen worden. Ein unbekannter Dieb hätte sie wohl kaum zurückgelassen, befand sie. Zudem sei der Staubsauger auffällig lange gelaufen, viel länger, als man dies für die Wohnung benötigt hätte.

Für die Richterin kam so als Diebin nur die frühere Reinigungskraft in Frage, Zweifel daran hegte sie nicht. Deshalb verurteilte sie die Angeklagte, die bisher nicht vorbestraft ist, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro. „Diese Diebstähle bei ihrem Arbeitgeber waren ein besonderer Vertrauensbruch“, stellte die Richterin fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.