Arnsberg. Abgemagerte Hunde, eine Ente mit zugefrorenen Schwimmhäuten, tote Ratten - es war ein schreckliches Bild, das sich dem Kreisveterinär in Arnsberg-Rumbeck auf dem Hof eines 68-Jährigen bot. Nun wurde der Rentner verurteilt - unter anderem zur einem lebenslangen Tierhaltungsverbot.

Nachbarn eines 68-jährigen Rentners aus Rumbeck konnten sich das Elend seiner Tiere nicht länger ansehen und schalteten Mitglieder des Tierschutzvereins Arnsberg ein. Es kam zu einer Strafanzeige, Kreisveterinär und die Polizei wurden tätig. Wegen katastrophaler Zustände bei der Tierhaltung wurde vom Amtsgericht ein Tierhaltungsverbot erlassen. Jetzt kam es außerdem noch zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Was hier ans Tageslicht kam, verschlug allen Beteiligten die Sprache. Die Staatsanwältin beschuldigte den Angeklagten, vielen Tieren in seinem Besitz über einen langen Zeitraum erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben.

Der Kreisveterinär schilderte als Zeuge unglaubliche Zustände der Tierhaltung, die er bei einer Kon­trolle im Februar festgestellt hatte. Schon der Hof des früheren kleinen Bauernhauses sei total vermüllt gewesen. Ein Hund war abgemagert und machte einen bemitleidenswerten, desolaten Eindruck.

Rentner zeigte sich bei Kontrolle durch den Kreisveterinärs unbeeindruckt

„Was ich dann in der Wohnung des Angeklagten sah, hat mir die Sprache verschlagen“, so der Zeuge. Es stank bestialisch, alles war verkotet. Meerschweinchen vegetierten in einem viel zu kleinen Käfig ohne Futter und Streu. Tauben waren krank, konnten nicht fliegen und waren voller Milben. Eine Ente hatte zugefrorene Schwimmhäute. Als der Veterinär die Zustände fotografieren wollte, kam es zu einem Wortwechsel, auch, als er eine verschlossene Tür geöffnet haben wollte. Die Androhung, die Polizei hinzuziehen zu wollen, ließ den Rentner völlig unbeeindruckt. Die Polizei kam dazu, und bohrte das Türschloss zu einem verdunkelten Raum auf: Darin flatterten mehrere Vögel herum, wenn sie es überhaupt noch konnten. Tote ­Ratten wurden gefunden. Man fand einen völlig desolaten Taubenschlag, tote Kaninchen, die schon in Verwesung übergingen. Viele der Tiere mussten eingeschläfert werden. Die übrigen konnten in Pflegefamilien untergebracht werden.

Der Veterinär: „Der Mann zeigte sich total uneinsichtig, meinte, es sei alles in Ordnung. Die Tiere seien durch Vergiftung gestorben.“ Außerdem führte er die Zustände auf einen Bekannten und Nachbarn zurück, die die Tiere während seines Krankenhausaufenthaltes nicht ausreichend gepflegt hätten.

Verteidigerin konnte ihren Mandaten kaum entlasten

Die Staatsanwältin beantragte für den 31 Mal (!) vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe von 1800 Euro und ein lebenslanges Tierhaltungsverbot. „Bei seiner Uneinsichtigkeit muss man allerdings den Verdacht hegen, dass er sich daran nicht halten wird“, prophezeite sie.

Bei diesen erdrückenden und tierverachtenden Beweisen blieben der Verteidigerin wenige Argumente, um ihren Mandanten zu entlasten. Sie bat lediglich darum, das lebenslange Tierhaltungsverbot nicht auszusprechen, denn ihr Mandant habe schon 30 Jahre Tiere in und um sein Haus. Seine Krankenhausaufenthalte hätten Anteil an den Zuständen.

Das Urteil der Strafrichterin fiel dann aber so aus, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Sie sprach ein Tierhaltungs- und Handelsverbot auf Dauer aus. „Sie sind völlig ungeeignet, Tiere zu halten, auch, weil sie total uneinsichtig sind, versucht haben, Ausreden zu finden und die Schuld auf andere geschoben haben.“ „Auch, wie sie selbst leben, ist unmöglich,“ so die Richterin in ihrem Schlusswort.