Oeventrop. Die Hoffnung des 22-jährigen Freienohler Schlossers als Angeklagter, durch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichtes milder davon zu kommen, wurde von der Richterin nach der Aussage des Geschädigten zerstört: Weder sie noch die Staatsanwältin waren bereit, dem gezeigten Verkehrsrowdytum auch nur ansatzweise entgegen zu kommen. Damit bleibt es bei einem zweimonatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe von 1 600 Euro.

.Der Freienohler war wegen Körperverletzung und zweimaliger Nötigung im Straßenverkehr angeklagt. Die im zuvor ergangenen Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe von 1 600 Euro und vordringlich das zweimonatige Fahrverbot schienen ihm aber eine zu hohe Strafe zu sein. Doch vor Gericht wurde ihm jetzt deutlich gemacht, dass man im Straßenverkehr auf solche Fahrer besser verzichten könne.

Geldstrafe und Fahrverbot

Der Angeklagte hatte in einer 50 km/h-Zone in Wildshausen sehr zügig zu einem anderen Pkw, der schon gut 50 km/h fuhr, aufgeschlossen und mehrfach die Lichthupe betätigt, um den vor ihm befindlichen Fahrzeuglenker zum schnelleren Fahren zu veranlassen. Dieser tat ihm den Gefallen jedoch nicht und wurde kurz vor Oeventrop überholt. Bei einem Abbiegen nach links in eine Einfahrt, blieb dann der 22-Jährige fast stehen und behinderte vorsätzlich und ohne Notwendigkeit den nachfolgenden Fahrer, der in Richtung Ortsmitte weiterfuhr. Nur, um wenig später im Widayweg abermals von dem Freienohler überholt und dann durch starkes Bremsen zum Anhalten gezwungen zu werden

Der Angeklagte stieg aus seinem Pkw, ging zu seinem ahnungslosen „Kontrahenten“ und schlug diesem durch das offene Seitenfenster ins Gesicht. Als der Verletzte aussteigen wollte, drückte er gegen die Fahrertür, um das zu verhindern. Es gelang dem Geschädigten jedoch auszusteigen, woraufhin ein lautstarkes gegenseitiges Beschimpfen umstehende Leute aufmerksam machte.

Vor Gericht ganz kleinlaut

Der Angeklagte u.a. zum 49-jährigen Zeugen: „Hubst du noch einmal, haue ich dir einen in die Schnauze.“ Soviel Dreistigkeit wollte sich der Geschädigte nicht gefallen lassen und zeigte die Vergehen bei der Polizei an.

Jetzt vor Gericht war der Angeklagte recht kleinlaut. Es blieb ihm nach der detailliert und ohne Belastungstendenz vorgetragenen Aussage des Zeugen nichts anderes übrig, als die Vorwürfe zuzugeben.

Einspruch zurückgezogen

Die Richterin belehrte den Angeklagten, er könne seinen Einspruch gegen den Strafbefehl jetzt noch zurücknehmen. Sie machte keinen Hehl daraus, dass die Strafe bei einem Urteil durchaus höher ausfallen könnte. Sie habe keine Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage.

In dieser aussichtslosen Situation nahm der Freienohler seinen Einspruch zurück, so dass es bei der vorgesehenen Geldstrafe von 1 600 Euro und dem Fahrverbot von zwei Monaten blieb.