Arnsberg. . Ein 35 Jahre alter Arnsberger ist gestern von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Zugleich ordnete die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Willi Erdmann eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Es war der 23. Oktober 2011, als sich der mehrfach vorbestrafte Angeklagte in der Wohnung seiner Mutter, „wieder einmal unter Alkoholeinfluss daneben benommen hat“, wie es sein Verteidiger Günther Teuner in seinem Plädoyer ausdrückte. Der Familienstreit gipfelte in üblen Beschimpfungen und Drohungen in Richtung seiner Mutter sowie seiner Schwester und deren Lebensgefährten: „Wenn Du mir kein Geld gibst, steche ich Euch alle ab.“ Er soll kurz ein längeres Messer gezeigt haben.

Die Kammer folgte bei der Festlegung des Strafmaßes dem Antrag von Staatsanwältin Sarah Deuter. Berücksichtigt wurde, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner Alkoholisierung erheblich vermindert war. Aber: „Durch das Beisichführen eines gefährlichen Gegenstandes hat er seine Familie für einige Minuten in Angst und Schrecken versetzt und den Willen gezeigt, seine Worte in die Tat umzusetzen“, erkannte Richter Erdmann in seiner Urteilsbegründung.

Milder Strafrahmen

Für einen von der Verteidigung beantragten Freispruch konnte sich die Kammer nicht erwärmen. Willi Erdmann: „Sollen wir auf die nächste Attacke warten? Was ist, wenn wieder etwas unter Alkoholeinfluss passiert?“ Der milde Strafrahmen („das war verdammt dünnes Eis, auf dem Sie heute geschlittert sind!“) und die Anordnung einer stationären Therapie ermöglichten aus Sicht des Gerichts dem arbeitslosen Arnsberger eine große Chance, die er dringend ergreifen solle. „Wir halten Sie nicht für einen schweren Verbrecher, aber Sie sind krank.“

Dies bestätigte der Sachverständige Dr. Joachim Scholz. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten eine seit vielen Jahren bestehende Suchtproblematik. „Wenn er trinkt, trinkt er bis zur Bewusstlosigkeit und wird dann aggressiv.“ Seine Straftaten habe der Mann unter erheblichem Alkoholeinfluss begangen. „Der Alkohol hat eine Schrittmacher-Funktion für die Kriminalität“, so der Sachverständige. Während der zu verhandelnden Tat sei seine Steuerungsfähigkeit aufgrund seiner Alkoholisierung erheblich eingeschränkt gewesen.

„Wie ein Sechser im Lotto“

Auch wenn er möglicherweise in den letzten Wochen den Konsum unterdrückt oder eingeschränkt habe, bestehe weiter eine Suchterkrankung, die längere Zeit in einer stationären Entwöhnungsklinik behandelt werden müsse. „Eine Suchtklinik wäre für ihn wie ein Sechser im Lotto“, glaubt der Gutachter. Joachim Scholz’ Zweifel an der derzeitigen Bereitschaft zu einer Therapie, versuchte der Angeklagte durch eine von seinem Anwalt vorgetragenen persönlichen Erklärung zu beseitigen: „Ihm ist bewusst, dass die positiven Ansätze in seiner Lebensführung noch nicht abgeschlossen sind und er in Zukunft seine Alkoholproblematik annehmen muss.“