Arnsberg/Sundern. .

Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg als Schwurgericht muss sich ein 57-jähriger Mann aus Sundern verantworten. Der Vorwurf: versuchter Totschlag. Er soll am 27. November 2012 seinen Sohn in einem Haus in Sundern gegen eine Wand gestoßen haben, wodurch dieser Prellungen an der Schulter erlitten haben soll. 15 Minuten später, habe der Anklagte dann im Keller des Hauses seinem Sohn ein Kabel gleich zweifach um den Hals geschlungen und solange kräftig an beiden Enden gezogen, bis sein Opfer blau anlief, heißt in einer Pressemitteilung des Landgerichtes.

Von der weiteren Tatausführung soll der Angeklagte dann allein durch das Eingreifen einer dritten Person abgehalten worden sein, der zu dem Geschehen hinzukam und so möglicherweise Schlimmeres verhinderte. Dieser dritten Person soll der angeklagte Sunderner zwei Faustschläge und einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt haben. Die Folge laut Pressemitteilung: blutende Wunden und Prellungen.

Der Prozess beginnt am 30. April um 9.15 Uhr und wird am 16. Mai fortgesetzt.

Schuldunfähig?

Wegen räuberischer Erpressung muss sich ein 35-jähriger Arnsberger bereits am 12. April, also in der kommenden Woche, vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 23. Oktober 2011 wohl im Zustand verminderter Schuldfähigkeit seiner Mutter mit einem Jagdmesser gedroht zu haben, sie „abzustechen“, wenn sie ihm kein Geld geben würde. Daraufhin soll ihm die Mutter 50 Euro ausgehändigt haben. Die Sitzung beginnt ebenfalls um 9.15 Uhr.