Obere Ruhrtalbahn. Die Richtlinie zum Tunnelbau des Eisenbahnbundesamtes (EBA) von 2008, die (nach langem Suchen) auf der Homepage des EBA abrufbar ist und wahrscheinlich die EU-Anforderungen sichern soll, zeigt durchaus Möglichkeiten zur preiswerten Tunnelsanierung auf der Oberen Ruhrtalbahn.

Darin spricht das EBA von „Verhältnismäßigkeit“ bei der Tunnelsanierung, fordert also keine neue Konstruktion. Als „sicher“ gelten Tunnel bis 1.000 m Länge, da dann von jeder Seite mit maximal 500 m ein Ausgang ist.

Nun ist der Elleringhauser Tunnel aber 1400 Meter lang, zweigleisig ausgelegt und wird seit einiger Zeit aus „Sicherheitsgründen“ nur noch eingleisig befahren, was natürlich die Streckenkapazität verkleinert.

Die Alternative zur eingleisigen Sanierung kann eine neue, zweite Tunnelröhre sein, die technisch möglich ist, aber eingespart werden soll. Nun gibt es nach aber nach der Richtlinie des EBA durchaus Möglichkeiten, bisherige zweigleisige Tunnel an moderne Sicherheitsanforderungen anzupassen. An die Tunnel kann in Sicherheitsabständen ein zusätzlicher Ausgang angelegt werden und -- oder ein Rettungsschacht nach oben mit Treppenwegen gebaut werden. Das erscheint plausibel und die Kosten für diese zusätzliche Sicherheit sind gering. Darum ist es unverständlich, dass diese plausiblen und machbaren Sicherheitsinvestitionen bisher nicht erwähnt wurden und so getan wird, dass man aus Sicherheitsgründen zwingend eine teilweise eingleisige Streckenführung machen muss.

Denn so ausgerüstet mit zusätzlichen neuen Sicherheitsmaßnahmen, könnten die Tunnel wie früher, wo über 100 Jahre nichts passiert ist, weiter zweigleisig befahren werden. Die Obere Ruhrtalbahn behält dann ihre Leistungsfähigkeit und kann sogar elektrifiziert werden, wobei dann natürlich besondere

Vorschriften und Maße zu beachten sind. Aber selbst wenn die zweite Tunnelröhre nötig wird wegen neuer EU-Vorschriften, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese angebaut wird. Denn selbstverständlich muss die frühere, zweigleisige Streckenleistung erhalten bleiben, wenn neue Vorschriften zur Tunnelsicherheit umgesetzt werden.

Das kann und darf doch kein Grund sein, die Bahnleistung zu verkleinern und zu schwächen. Das wäre im Straßenbau zu Recht völlig unmöglich, dass z.B. eine Autobahnbrücke aufwändig und teuer saniert werden muss, aber dann gesagt wird: Aus Kostengründen wird die Brücke nun kleiner und nur einspurig gebaut.