Arnsberg. .
Sein Geständnis und die Benennung des bislang unbekannten Mittäters vor der 6. Großen Strafkammer als Jugendkammer brachten dem 19-jährigen Heranwachsenden aus Neheim ein erträgliches Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte den in Arnsberg geborenen Mazedonier, dessen Eltern seit 25 Jahren in Deutschland leben, wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit Hausfriedensbruch angeklagt.
Der aus der U-Haft vorgeführte junge Mann wollte zunächst nur über seine Person Auskunft geben, zur Sache wollte er schweigen. Er gab an, die Hauptschule abgebrochen und deshalb eine Lehre nicht begonnen zu haben. Von seinen Eltern – die Mutter könne weder schreiben noch lesen – hatte er Hilfe nicht erfahren können. Früh schon sei er in einen falschen Freundeskreis geraten und straffällig geworden. Er habe zwei Arreststrafen verbüßen müssen und sei vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden. In dieser Bewährungszeit hatte er die vorgeworfenen Straftaten in Hüsten begangen.
Nach Beratung mit seinem Anwalt gab der Angeklagte seinen, den Ermittlungsbehörden bis dahin unbekannten Mittäter an. Der zweite Mann sei sein Cousin aus Düsseldorf gewesen. Dieser habe ihm geraten, bei dem ihm bekannten, in der Delecker Straße wohnenden 18-Jährigen einzubrechen, um dort Geld zu holen, mit dem er seine Schulden in Höhe von 1 500 Euro begleichen könnte.
Gemeinsam drang man brachial bei dem jungen Mann in der Wohnung ein. Der Angeklagte soll dem Opfer eine Pistole an die Stirn gehalten und ihn ins Gesicht geschlagen haben, um das Geldversteck zu erfahren. Weil man aber nicht fündig wurde, habe der Cousin eine Playstation abgebaut und mitgenommen. Bei dem dilettantischen Vorgehen verrutschte der als Maske dienende Schal, so dass der Geschädigte den Angeklagten erkannte. Er wurde von der Polizei festgenommen. Das Amtsgericht Arnsberg erließ Haftbefehl.
„Die zwei Monate Untersuchungshaft haben mich verändert. Mir ist einiges klar geworden“, zeigte der 19-Jährige Reue. Er wollte mit seiner Freundin, die von ihm im dritten Monat schwanger ist, ein neues Leben anfangen. Weil nicht mit Bestimmtheit zu klären war, wer dem Opfer die Softairpistole an die Stirn gehalten hatte, ließ man diesen Gesichtspunkt fallen. „Nichtsdestotrotz haben die beiden jungen Männer gemeinschaftlich einen schweren Raub begangen, resümierte die Staatsanwältin, die wegen Reifeverzögerung noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung bringen wollte. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. „Man Mandant weiß nach der Anhörung des Opfers jetzt, wie es einem geht, der in seiner Wohnung überfallen und ausgeraubt wird. Er wird so etwas nicht wieder machen.“, so der Verteidiger. Das Gericht setzte dann die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe fest. Dem Angeklagten soll zudem eine Speichelprobe entnommen werden, um seine DNA zu speichern.