Arnsberg/Sundern. . Zwei verurteilte Metalldiebe stehen im Verdacht, nicht nur den Friedhof in Voßwinkel verwüstet zu haben. Die Kripo in Arnsberg und Sundern hat nach intensiven Folgeermittlungen offenbar genügend Indizien, um die beiden Männer wegen weiterer Schandtaten wieder vor Gericht zu bringen.

Mit einem Lächeln auf den Lippen und sichtlich sehr zufrieden hatten am 19. Juni diesen Jahres ein 20-jähriger Sunderner und sein 37 Jahre alter Cousin aus Polen das Arnsberger Amtsgericht verlassen, nachdem sie zuvor zu Bewährungsstrafen und Sozialstunden verurteilt worden waren. Ihre ihnen damals zur Last gelegten „schändlichen Taten“ von Grabverwüstungen auf dem Friedhof in Voßwinkel hatten die beiden unumwunden zugegeben und immer wieder beteuert, dass es sich um eine einmalige Aktion gehandelt habe. Noch nie hätten sie zuvor auf Friedhöfen etwas gestohlen, beteuerten sie gebetsmühlenartig immer wieder im Gerichtssaal.

Beim Abtransport von Madonnenstatuen verhaftet

Der an jenem Abend, als sie beim Abtransport von Madonnenstatuen und Grableuchten festgenommen wurden, genossene Alkohol sei wohl die Ursache für den einmaligen, nicht zu verzeihenden Ausraster gewesen, so ihre Einlassung vor Gericht. Als freie Männer jedenfalls kehrten sie an jenem Tag nach Sundern zurück.

Doch nun droht den beiden neues Ungemach. Denn intensive Folgeermittlungen der Kriminalpolizei in Sundern und Arnsberg haben dazu geführt, dass sich die beiden Täter für weitere, gleich gelagerte Taten im Zeitraum zwischen März und Juni verantworten müssen.

Außerdem gerieten die Väter der beiden Beschuldigten, 49 und 59 Jahre alt, auch wohnhaft in Sundern, ebenfalls in den Verdacht, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Das konnte durch die intensiven Ermittlungen erhärtet werden, teilte die Polizei mit. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben außerdem den Verdacht, dass die Tätergruppe gewerbsmäßig vorging, um durch die Einnahmen aus dem Verkauf des Diebesgutes einen Großteil ihres Lebensunterhaltes zu bestreiten.

Die nunmehr zusammengetragene Indizienkette gegen die Täter wurde nicht zuletzt durch die Auswertung von im Laufe der Monate eingegangenen Zeugenhinweisen möglich. Und im Prozess hatten die beiden Angeklagten hoch und heilig versichert, dass der Diebstahl in Voßwinkel wirklich der einzige war. Ihren Lebensunterhalt, den hätten die sie durch legales Metallsammeln und durch die Unterstützung von Familienangehörigen bestritten, so beide auf der Anklagebank.

Als besonders verwerflich sahen es die damaligen Prozessbeteiligten an, dass die Diebe den Friedhof „wie ein Schlachtfeld“ (Richterin Isabelle Kollenberg) hinterlassen hatten. Neu war jedenfalls beim Prozess vor dem Arnsberger Amtsgericht, dass es sich um ein beschleunigtes Verfahren gehandelt habe. Denn schon eine Woche nach der Tat standen die beiden vor der Richterin. Absicht dabei: Die Strafe soll gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen. Doch wie es derzeit aussieht, dürfte auf die beiden und ihre Väter bald neue Verfahren zukommen.

Nach Prozess kaum noch Taten auf Friedhöfen

Dem 20- und dem 37-Jährigen droht dann wohl eine Freiheitsstrafe, denn an dieser sind sie bei der letzten Verurteilung nur haarscharf vorbei geschrappt. Aus den neuen Vorwürfen, sollten sie im Gericht zweifelsfrei erwiesen werden, und den bereits ausgesprochenen Strafen, wird der Richter dann eine gemeinsame Strafe zu bilden haben.

Im Nachhinein war es übrigens sehr überraschend, dass die Diebstähle auf Friedhöfen nach der Verurteilung der Beiden in der Region stark nachgelassen hatten. Zuvor hatte die Polizei alle paar Tage derartige Taten gemeldet.