Arnsberg.

Wegen Betruges zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung wurde jetzt ein 25-jähriger Arnsberger vor dem Schöffengericht verurteilt. Nicht seine erste Haftstrafe.

Bereits in früher Jugend kam der 25-jährige regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt, so dass für ihn bislang zehn Vorstrafen zu Buche schlagen. Seine steile kriminelle Karriere brachte ihm auch schon Jugendfreiheitsstrafen ein. Zu seinem jetzigen Prozess vor dem Schöffengericht reiste der Arnsberger in Handfesseln aus einer Justizvollzugsanstalt an, wo er seit November eine Haftstrafe von sieben Monaten - unter anderem wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte - abreißen muss.

Im Gerichtssaal kam es auch zum Treffen mit der Freundin, die ihm sein fünf Monate altes Kind mitbrachte. Sein zweites Kind verblieb derweil bei der anderen Mutter.

Die Staatsanwältin warf dem Arnsberger siebenfachen Betrug und einen Betrugsversuch vor. Der Angeklagte handelte nach deren Ansicht gewerbsmäßig. Er bestellte zum Beispiel bei einem Internet-Versand unter Nutzung der Zugangsdaten einer Geschädigten auf deren Rechnung drei Warengutscheine von je 50 Euro. Er erhielt die Gutscheine, beglich sie aber nicht, sondern nutzt sie für persönliche Zwecke. So verfuhr er in weiteren sechs Fällen. In einem achten Fall kam es auf Grund einer Warnung nicht zur Auslieferung der bestellten Ware. Der Gesamtschaden liegt bei 1 400 Euro.

Noch nie gearbeitet

Das Motiv seines Handelns sei nicht in erster Linie seine Bedürftigkeit, sondern eher eine Sucht gewesen, erklärte der 25-Jährige. Der Richter stellte fest, dass der Angeklagte nach Sonderschulabschluss noch nie in Arbeit gewesen sei und man auch aus diesem Grund auf diese dummen Gedanken kommen könne.

Der Betreuer des Arnsbergers für finanzielle Angelegenheiten gab in seinem Bericht zu verstehen, dass sein Klient sich habe nicht helfen lassen wollen. Die ihm auferlegten Sozialstunden habe er nicht abgeleistet, alle Bemühungen, ihn in Arbeit zu bringen, seien gescheitert. Eine Therapie zur Behandlung seiner psychischen Probleme habe er schon nach einem Tag abgebrochen. Es bleibe deshalb zu hoffen, so der Betreuer, dass der 25-Jährige durch die Haft vernünftig werde und aus dem Teufelskreis herauskomme.

„Von Bewährungsstrafen hat sich der Angeklagte in der Vergangenheit nicht beeinflussen lassen und er ist trotz Haftverbüßung bald wieder einschlägig straffällig geworden. Auch hier kann nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung erfolgen“, sagte die Staatsanwältin, die 30 Monate unter Einbeziehung der Strafe aus der letzten Verurteilung beantragte.

„Die Haft tut ihm gut“

„Die Haft tut ihm gut“, befand sein Anwalt, der zugab, eine solche Äußerung aus dem Mund des Verteidigers sei ungewöhnlich, jedoch in diesem Fall realistisch. Sein Mandant habe bei den zuvor ergangenen Bewährungsstrafen nie geglaubt, dass er tatsächlich einmal hinter „Schwedische Gardinen“ muss. Jetzt habe er es kapiert und wolle die Zeit der Unfreiheit für seine zukünftige Zeit in Freiheit nutzen.

Das Gericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wobei die siebenmonatige Strafe aus der letzten Verurteilung einbezogen wurde. Das Urteil sei für ihn noch günstig ausgefallen, weil sich durch das Geständnis die Anhörung der geschädigten Zeugen aus der ganzen Bundesrepublik erübrigt habe.