Arnsberg. Das Aussetzen eines Tieres ist strafbar! Vor dem Hintergrund eines besonders „krassen“ Falls, der sich kürzlich in Neheim ereignet hat, möchte Tierschützerin Brigitte Strojnowski das Unrechtsbewusstsein einiger Mitbürger schärfen .

Das Aussetzen eines Tieres ist strafbar! Vor dem Hintergrund eines besonders „krassen“ Falls, der sich kürzlich in Neheim ereignet hat, möchte Tierschützerin Brigitte Strojnowski das Unrechtsbewusstsein einiger Mitbürger schärfen - und bittet gleichzeitig: „Lassen Sie es erst gar nicht ­soweit kommen.“

Seit vielen Jahren kümmert sich die engagierte Neheimerin um Fundtiere, vor allem um Hunde, doch ein Fall wie zuletzt bringt selbst sie aus der Fassung - was ist geschehen?

Bereits am 1. November wurde ein kleiner brauner Mischlingsrüde am RuhrtalRadweg in Neheim gefunden. Unbekannte hatten den armen Kerl einfach mit seiner lilafarbenen Leine am Wegesrand angebunden... Passanten fanden den Hund, Brigitte Strojnowski wurde aktiv.

Da sich kein Besitzer meldete, brachte sie den Findling einige Tage später zunächst im Iserlohner Tierheim unter, doch damit war der traurige Fall noch nicht erledigt.

„In Neheim brüstete sich eine Frau damit, wie einfach es doch sei, einen Hund los zu werden“, berichtet die Tierschützerin im Gespräch mit unserer Zeitung. Empört über ein solches Verhalten, ging sie der Sache nach - und fand her­aus, dass es sich um die Besitzerin des „kleinen Braunen“ handelte. „Ich habe dann bei der Dame geklingelt und sie zur Rede gestellt“, erzählt die 65-Jährige. Doch statt Be­troffenheit oder Scham gab es wüste Beschimpfungen...

Brigitte Strojnowski hat daraufhin Anzeige erstattet; der fünfjährige Dackelmischling ist wahrscheinlich im Tierheim besser aufgehoben.

Doch mit welcher Strafe müssen Halter rechnen, die ihre Tiere aussetzen? Wird Anzeige erstattet, landet der Fall vor Gericht, Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro sind die Regel. Rechtlich gesehen, ist in besonders schweren Einzelfällen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich (§17 Tierschutzgesetz). Doch soweit darf es gar nicht kommen, meint Brigitte Strojnowski - und bietet Hilfe an: „Rufen Sie an - rechtzeitig“ ( 02932 - 36 190 oder mobil, 0176 - 540 80 938).