Neheim. . Als die Stadt Arnsberg im Mai dieses Jahres das neue Parksystem in Neheim beschilderte, entfernte sie an der Mendener Straße das Zusatzschild „Parken in markierten Flächen“ - die Ursache eines Rechtsstreits zwischen Anliegerin Christa Vogt und der Polizei.

Als die Stadt Arnsberg im Mai dieses Jahres das neue Parksystem in Neheim beschilderte, entfernte sie an der Mendener Straße das Zusatzschild „Parken in markierten Flächen“. Dieser Umstand ist letztlich die Ursache eines Rechtsstreits zwischen der Anliegerin Christa Vogt und der Polizei.

In einem Brief an unsere Zeitung beschwert sich die Neheimer Maklerin Vogt über - nach ihrer Ansicht - von der Polizei unrechtmäßig verteilte Knöllchen wegen Falschparkens vor ihrem Geschäftslokal an der Mendener Straße 36 (neben der Karl-Wagenfeld-Schule). Als das Schild „Parken in markierten Flächen“ noch hing, konnte die Maklerin zumindest rein rechtlich noch nachvollziehen, warum es vor ihrem Lokal Knöllchen gab. Denn hier gab es keine Flächen, die mit so genannten Markierungsnägeln im Gehweg gekennzeichnet sind. Da aber im Mai 2011 dieses Zusatzschild entfernt wurde, geht Christa Vogt davon aus, dass nun stets an der Mendener Straße - ohne Rücksicht auf markierte Flächen - geparkt werden kann. Viele andere Autofahrer parken ja auch auf dem Gehweg und legen - wie vorgeschrieben - eine Parkscheibe für zwei Stunden ins Auto. Daher hat sie bei der Polizei Widerspruch gegen das Bußgeldverfahren eingelegt.

Aus Gründen der Schulwegsicherung verteilt aber Polizeibezirksdienstbeamter Dietmar Aßhauer Knöllchen an Falschparker. Bei Schulbetrieb in der Karl-Wagenfeld-Schule (aber nicht in den Ferien) gibts von ihm Verwarnungsgelder über jeweils 15 Euro für die Falschparker. Denn Aßhauer betont: „Nach Entfernung des Zusatzschildes „Parken in markierten Flächen“ ist die gesamte Gehwegfläche nun ein reiner Gehweg, auf dem generell nicht geparkt werden darf.“

Stadt gibt Polizei Recht

In dieser Rechtsansicht gibt die Stadt Arnsberg dem Polizisten Recht. Die Stadt räumt aber ein, dass diese aktuelle Rechtslage bei Einführung des neuen Parkkonzepts nicht beabsichtigt war. Die Stadt selbst verteile daher hier keine Knöllchen. Auch wenn eine offizielle Entscheidung der Stadtverwaltung zum Parkrechtsproblem noch aussteht, zeichnet es sich ab, dass die Stadt vermutlich in den nächsten Tagen das Schild „Parken auf markierten Flächen“ wieder aufhängt. Polizist Aßhauer hatte darüber hinaus bei einem Ortstermin vorgeschlagen, auch vor dem Geschäftslokal von Christa Vogt Parkflächen zu markieren.

Schulwegsicherung

Im Gespräch mit unserer Zeitung betonte Aßhauer: „Ich verteile Knöllchen, weil ich den Schulweg der Kinder der Karl-Wagenfeld-Schule sichern will. Denn Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, parken oft in einer Art und Weise, die andere Kinder, die zu Fuß kommen, sowie Passanten und Radfahrer gefährden. Wenn zum Beispiel Mütter oder Väter auf dem Gehweg die Kinder die Türen öffnen lassen, können andere Kinder oder erwachsene Fußgänger bzw. Radfahrer einen Schlag mit der Tür abbekommen.“ Aßhauer verweist darauf, dass alle Eltern schon bei der Anmeldung ihres Kindes von der Schule darauf hingewiesen wurden, nicht auf dem Gehweg zu parken. Auch sei den Eltern bekannt, dass bei Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld drohe.