Neheim. .

Grölende Betrunkene auf Ruhebänken, Verrichtung der Notdurft in Hauseingängen, Müll und Glasscherben vor Schaufenstern und Türen - einige Hauseigentümer und Geschäftsleute im Bereich Mendener Straße / Neheimer Marktplatz haben sich bei Politik und Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen massiv über diese häufigen Störungen von Ruhe und Ordnung in der Fußgängerzone beschwert. Verwaltung und Politik haben mittlerweile reagiert.

Die Verwaltung ließ auf der Mendener Straße (in Höhe der Marktpassage) zwei Sitzbänke demontieren, wo sich immer wieder „intensiv Bier trinkende Männer“ aufhielten. Die Entfernung der Bänke hat das Problem allerdings nicht gelöst, sondern nur verlagert. Nun trifft sich die „Szene“ wenige Meter weiter auf der gleichen Straße, wo andere Bänke stehen.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses Neheim, CDU-Ratsherr Klaus Humpe, machte diese Zustände auf der Mendener Straße zum Thema in der vergangenen Sitzung des Bezirksausschusses. Da auch Vertretern anderer Parteien die Beschwerden über diese Zustände bekannt waren und einmütig politischer Handlungsbedarf gesehen wurde, fasste der Bezirksausschuss Neheim einstimmig den Beschluss, der Stadtverwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen. Demnach soll die Stadt prüfen, ob die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Arnsberg“ geändert werden kann. Folgendes Ziel wird verfolgt: „Wir müssen im Stadtgebiet Arnsberg ein Ordnungsrecht schaffen, wonach das Grölen und Anpöbeln von Passanten durch Betrunkene, die Verrichtung der menschlichen Notdurft außerhalb von Toiletten und die wilde Entsorgung von Müll und Glasscherben vor den Haustüren ordnungsrechtlich verboten ist und bei Zuwiderhandlung mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden kann“, meinte Klaus Humpe im Gespräch mit unserer Zeitung. Nach Humpes Informationen hätten bereits andere Städte wie zum Beispiel Sundern, Soest und Lippstadt ihr Ordnungsrecht schon entsprechend geändert. In der Stadt Arnsberg sei dagegen das Ordnungsrecht im § 2 „Verhaltenspflicht der Bürger“ bisher nur sehr allgemein geregelt.

Der Neheimer CDU-Ortspolitiker will mit seiner Initiative keine Sonderregelung für Neheim schaffen, sondern er sieht ähnliche Probleme auch in anderen Stadtteilen. „In Alt-Arnsberg könnte eine solche Neuregelung des Ordnungsrechts zum Beispiel auf dem Europaplatz oder an der neu gebauten ,Tütenbrücke’ greifen“, meinte Humpe.

Doch sollte es tatsächlich zu einer Neufassung des städtischen Ordnungsrechts kommen, wer soll dann für die Einhaltung dieser Vorschriften sorgen? Zu dieser Frage sagte Humpe: „Ich möchte zuallererst die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes in die Pflicht nehmen. Wer in der Stadt Knöllchen verteilt, kann darüber hinaus auch zusätzlich auf Ruhe und Ordnung auf öffentlichen Plätzen achten“, sagte Humpe und fügte an: „Die Bürger, die eine beträchtliche Störung der öffentliche Ordnung durch Betrunkene sehen, sollten dies beim Ordnungsamt melden. Sollte das Ordnungsamt aufgrund von Personalknappheit nicht in der Lage sein, in dem notwendigen Maße auf die Bürgerbeschwerden zu reagieren, dann sollte das Ordnungsamt die Polizei um Amtshilfe bitten.“

Der CDU-Ratsherr betonte, dass er nicht die Diskussion um eine Stadtwacht (Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes) wiederbeleben wolle. „Mir geht es um eine stärkere Einbindung der Ordnungsamts-Mitarbeiter.“ Humpe erwartet, dass die Stadtverwaltung in der nächsten Sitzung des Neheimer Bezirksausschusses (also noch in diesem Jahr) ein Konzept für detaillierte Regelungen im Ordnungsrecht vorstellt.