Arnsberg/Meschede. .
Die Nachricht von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen Verantwortliche der Diakonie Ruhr-Hellweg hat für Unruhe gesorgt – auch bei anderen Verbänden. Schon jetzt geht man von einem großen Imageschaden aus. Bei den Vorwürfen gegen den gemeinnützigen Diakonie-Verband geht es um die Frage, ob Zahlungen an Ehrenamtliche korrekt versteuert wurden.
Oberstaatsanwalt Werner Wolff bleibt bei seinen Äußerungen vage. „Aus ermittlungstaktischen Gründen und aus Gründen des Steuergeheimnisses“, wolle er zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben machen, sagte er gestern im Gespräch mit der WR. Nur soviel: es gebe belastbare Indizien, die das Vorgehen seiner Behörde rechtfertigten.
Hausdurchsuchung
in elf Objekten
der Diakonie
Wie berichtet hatten am Montag vier Staatsanwälte, Vertreter von Steuerfahndung und Zoll insgesamt elf Objekte der Diakonie Ruhr-Hellweg in Meschede, Soest und Unna durchsucht und Akten beschlagnahmt. Die Zentrale der Diakonie, die jetzt noch in Meschede sitzt, wird in einigen Wochen nach Arnsberg in das Haus der evangelischen Kirche an der Clemens-August-Straße ziehen. Dann werden von hier aus 67 Diakonie-Einrichtungen mit knapp 900 Mitarbeitern betreut.
Die Fahnder hatten zahlreiche Dokumente sichergestellt. Sie sollen Beweise für die Vorwürfe bringen, dass die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen nicht korrekt abgerechnet wurde, so dass Sozialabgaben und Lohnsteuer „verkürzt“ worden seien.
Als Beispiel für die Vorwürfe nannte Oberstaatsanwalt Wolff einen theoretischen Fall: Wenn jemand hauptamtlich 30 Stunden in der Demenzbetreuung arbeite und dann noch 20 Stunden dort ehrenamtlich tätig sei und für diese Zeit keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung erhalte: „Dann“, so Oberstaatsanwalt Wolff, „wird’s interessant.“
Beweismaterial sicherstellen
Auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft mit der Aktion, die zumindest einen Imageschaden für die Diakonie bedeutet, zu massiv vorgegangen sei, ob nicht ein Gespräch zur Klärung von Fragen ausgereicht hätte, antwortete Wolff: „Bevor ich ein Gespräch führe, möchte ich gerne zunächst Beweismaterial sicherstellen.“
Seiner Behörde hätten Informationen vorgelegen, die den Schritt gerechtfertigt hätten. Es habe keine Anzeige von möglichen Konkurrenten gegeben. Ermittelt werde nicht gegen andere Verbände wie Caritas, AWo oder DRK.
Die Arbeit von Ehrenamtlichen ist bei karitativen Verbänden die Regel – ohne sie würde dort die Arbeit nicht funktionieren.
Meist bekommen die ehrenamtlich tätigen Personen kein Geld für ihre Arbeit – höchstens Auslagenersatz für Telefon, Benzin oder Porto. Möglichst ist aber auch in Einzelfällen die Zahlung von Aufwandsentschädigungen.