Arnsberg.

Der Mai ist gekommen - und zum Auftakt des „Wonnemonats“ gab es an zwei Stellen im Stadtgebiet Arnsberg Ärger. Doch insgesamt blieb es am Maifeiertag „recht ruhig“, wie Stadtsprecher Dirk Hammel berichtet.

Unruhig wurde es allerdings Sonntagnachmittag am Rande einer „Traditionsveranstaltung“, die in den vergangenen Jahren beliebtes Ziel für Maiwanderer geworden ist: Während sich vor allem „ältere Semester“ auf dem Schützenplatz in Breitenbruch von den gastgebenden Schützenbrüdern und Feuerwehrleuten bewirten ­lassen, ist der benachbarte „Sportplatz“ seit Kurzem „Mai-Ziel“ der jüngeren Generation. Diese führt ihre (hochprozentigen) Getränke per „Bollerwagen“ oft selbst mit. Auch vorgestern hatten sich dort nach Polizeiangaben rund 300 Jugendliche und junge Erwachsene zur Maifeier zusammengefunden. Doch nicht allen bekam das „mitgebrachte Flüssige“ gut:

Später am Tage wurde die Polizei gerufen, denn drei junge Männer hatten sich einen vierten ausgeguckt, den sie brutal zusammenschlugen und -traten. Trotz des Eingreifens der Ordnungshüter musste das 20-jährige Opfer mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Noch während der Aufnahme dieser Schlägerei waren die Beamten erneut gefordert:

Während eines Gerangels in der Menge zog ein betrunkener 22-Jähriger aus Arnsberg einem 20-Jährigen, ebenfalls aus Arnsberg, eine Bierflasche über den Kopf. Erneut wurde eine Fahrt per Rettungswagen ins Krankenhaus veranlasst...

Danach beruhigten sich die Gemüter dann wieder, auch nach „Abrücken“ der Polizei blieb es friedlich.

Weniger friedlich verlief der 1. Mai nahe Haus Füchten. Dort, an der Grenze zu Wickede und Ense, gab es laut Dirk Hammel „massive Probleme“. Zwar musste die Polizei keine Handgreiflichkeiten schlichten, doch die - ebenfalls meist jugendlichen - „Maifeierer“ benahmen sich trotzdem kräftig daneben. „Die sollen dort ziemlich gehaust haben“, so Arnsbergs Stadtsprecher. Unter anderem wurde eine - vom Besitzer eigens abgesperrte - Wiese niedergetrampelt und überall reichlich Müll und zerbrochenes Leergut hinterlassen. Die Entsorgung dieser „Hinterlassenschaften“ bleibt nun an den Kommunen hängen - oder am Grundbesitzer...