Arnsberg. .
Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 30-jähriger Arnsberger jetzt vom Schöffengericht zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Und seine Lebensgefährtin muss sich demnächst wohl wegen uneidlicher Falschaussage verantworten.
Der bei einer Leihfirma beschäftigte Mann glaubte dabei, vor dem Amtsgericht ohne Anwalt auszukommen. Doch dieser Glaube ging völlig daneben. Im doppelten Sinne: Er wurde verurteilt und seine Partnerin, die ihn vor Gericht zu entlasten versuchte, bekommt jetzt auch Probleme in Form eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Falschaussage.
Gegen den Kopf getreten
Die Staatsanwältin hatte den 30-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er gemeinsam mit einer weiteren – bislang noch unbekannten - Person einen am Boden liegenden Mann mit den beschuhten Füßen gegen den Kopf, insbesondere ins Gesicht getreten hatte.
Diesen Vorwurf stritt der 30-Jährige ab und gab an, seinem Kontrahenten nur einen Schlag versetzt zu haben, nachdem er vom diesem angegriffen worden war. Am 1. Januar war man nach einer Feier in einer Bar am Brückencenter zunächst verbal in Streit geraten. Auf der Straße ging es dann aber „richtig“ zur Sache, als der 40-jährige Geschädigte von zwei Männern zu Boden gebracht wurde und man dort auf ihn einschlug und -trat. Dabei trug er im Gesicht und an den Händen Verletzungen davon.
Sagt Freundin falsch aus?
Diese Schlägerei beobachtete eine Taxifahrerin, die als Zeugin vor Gericht geladen war. Dabei identifizierte sie auch den Angeklagten als einen der beiden Schläger.
Da nützte diesem auch die gegenteilige Aussage seiner Lebensgefährtin wenig. Deren Angaben waren in einigen Teilen nicht schlüssig und schienen abgesprochen, waren sich Staatsanwältin und Richterin einig. Aber trotz einer eingehenden Belehrung über die Pflichten einer Zeugin blieb die 20-Jährige bei ihrer Version, ihr Freund habe lediglich den Schlag, den er vom angeblich Geschädigten bekommen hatte, erwidert. Dann habe sich der Mann auf den Boden fallen lassen. Woher er die diversen Verletzungen hatte, konnte sie nicht erklären.
Opfer glaubhaft
Die Staatsanwältin war sich dagegen sicher, dass der Geschädigte die Wahrheit gesagt hatte, war dessen Aussage doch plausibel und stimmte mit der der Taxifahrerin überein. Sie beantragte schließlich für den nicht vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung. Und sie machte ihm zum Vorwurf, seine Lebensgefährtin in eine Straftat - nämlich die Falschaussage - getrieben zu haben.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verhängte neben der Bewährungsstrafe noch eine Geldbuße von 900 Euro.