Arnsberg. Prozessauftakt: Fünf Männer wegen E-Bike-Diebstahls und schwerer Körperverletzung angeklagt. Sie sollen einem Mann Knochenbrüche zugefügt haben.
Am Landgericht Arnsberg hat ein Prozess gegen vier Männer aus Arnsberg und einen aus Rheinbach begonnen. Die Angeklagten, zwischen 19 und 49 Jahre alt und alle aus Serbien stammend, sollen eine Bande gebildet haben, um hochwertige E-Bikes zu stehlen. Ihnen wird vorgeworfen, in den Städten Arnsberg, Sundern und anderen Orten zwischen Februar und Oktober 2023 insgesamt 22 Fahrraddiebstähle begangen zu haben. Der Gesamtschaden wird auf 320.000 Euro geschätzt.
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Die fünf Männer sind außerdem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Sie sollen geplant haben, einem Mann, den sie für einen Verräter hielten, Arme und Beine zu brechen und ihn ins Koma zu prügeln. Der Vorfall ereignete sich wie geplant: Der Geschädigte erlitt schwere Kopfverletzungen und einen Beinbruch und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Angeklagten flohen nach der Tat, entwendeten dem Hilflosen jedoch zuvor die Lederjacke und das Mobiltelefon des Opfers.
Polizei setzte Wanzen ein
Alle Angeklagten sitzen und seit ihrer Festnahme durch die Polizei in Untersuchungshaft. Sie wurden im Oktober 2023 nach längerer Observation der Polizei, die Telefongespräche abhörte und Wanzen an den Fahrzeugen der Verdächtigen anbrachte, festgenommen. Einer der Angeklagten fehlte jedoch zu Prozessbeginn aufgrund einer Erkrankung in der Haftanstalt. Das Verfahren gegen den erkrankten Angeklagten wurde abgetrennt und wird später gegen ihn allein durchgeführt.
Der Prozess wird voraussichtlich bis Mitte Juni andauern und erstreckt sich über sieben Verhandlungstage. Die Angeklagten werden jeweils von zwei Anwälten, einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger, vertreten. Während der Verlesung der Anklageschrift wurde bekannt, dass die mögliche Strafe für die Angeklagten zwischen zwei Jahren und sieben Monaten und sieben Jahren Haft liegt. In einem Fall könnte auch eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Sollten die Angeklagten sich jedoch nicht geständig zeigen und die Taten nachgewiesen werden, könnten höhere Freiheitsstrafen drohen.