Sundern. In Sunderns politischer Landschaft gibt es unterschiedliche Forderungen zur neuen Bezahlkarte für Geflüchtete. Wir haben sie gesammelt

Erst vor wenigen Tagen hat der deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Wie sehen es die politische Fraktionen in Sundern? Welche Hoffnungen und Erwartungen haben sie an diese Bezahlkarte? Oder lehnen es einige Partein gänzlich ab?

Andreas Bahde von der Fraktion „Bürger für Sundern“ erklärt: „Wir als BfS befürworten die Bezahlkarte als Instrument der Verwaltungsvereinfachung und als Einstieg in eine diskriminierungsfreie Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Eine Bezahlkarte hat für die Kommunen offensichtlich einen erheblich verminderten Aufwand bei der Auszahlung von Geldern. Bei der aktuellen Arbeitsbelastung muss jede Reduzierung und damit auch der Verringerung von Kosten in Betracht gezogen werden. Sinnvoll ist hier sicherlich eine einheitliche Regelung.“

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Eine bundesweit einheitliche Reglung wird auch von Kathrin Krücke von der Fraktion „Wir sind Sundern“ befürwortet, wie sie erklärt: „Wir als WiSu unterstützen die Idee einer solchen Bezahlkarte in Sundern, da sie die Verwaltung entlasten kann und daher eine praktische und transparente Lösung für die finanzielle Unterstützung von Geflüchteten darstellen kann. Wir plädieren für ein transparentes und effizientes System, das sowohl den Verwaltungsaufwand reduziert als auch die Bedürfnisse der Geflüchteten berücksichtigt.“

Die FDP sieht nach eigenen Angaben „keinen Nachteil in der Einführung einer solchen Bezahlkarte“. Rüdiger Laufmöller betont: „Die FDP-Fraktion Sundern steht hinter der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Ich gehe davon aus, dass nach einer nicht allzu langen Einführungszeit der Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Kommunen durch die Einführung der Karte reduziert wird. Auch für die Geflüchteten selbst ist die Handhabung der Karte einfacher. Außerdem würden Wirtschaftsflüchtlinge, die nach Deutschland kommen, um hier Sozialleistungen zu erhalten, um diese dann teilweise in ihre Heimatländer zu ihren Familien zu schicken, von einer, auch für sie gefährlichen Flucht, abgehalten werden. Das zur Verfügung gestellte Geld bleibt in der Region.“

Für Michael Stechele von der SPD ist das ganze Konzept komplizierter, als es seiner Ansicht nach wirkt. „Ob die Bezahlkarte tatsächlich den Verwaltungsaufwand reduziert und Kosten spart, hängt dann von der Ausgestaltung ab. Sundern hat gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Sparkasse Arnsberg-Sundern. Für Asylsuchende wird hier ein Konto eingerichtet, auf das die Asylleistung überwiesen wird. Mit der Karte kann bezahlt oder auch Bargeld abgehoben werden. Dieses Modell entspricht den Forderungen des Verbandes der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.“ Stechele betont: „Erklärtes Ziel der Einführung der Bezahlkarte ist, dass die Leistungen für Asylbewerber nur in Deutschland ausgegeben werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass Schlepper aus diesen Leistungen finanziert werden. Es gibt keinen empirischen Beleg dafür, dass Leistungen für Asylbewerber in einem relevanten Ausmaß ins Ausland abfließen.“ Er glaubt nicht, dass die Bezahlkarte Menschen von einer Flucht abhält.

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Die Grünen wiederum haben klare Bedingungen für die Einführung einer solchen Karte formuliert: „Die Einführung der Bezahlkarte darf die Vorgaben unseres Grundgesetzes nicht in Frage stellen. Das Grundgesetz gewährt allen Menschen das Recht auf ein menschwürdiges Existenzminimum, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Politisch begründete Leistungs-einschränkungen sind nicht zulässig. Die Bezahlkarte muss diskriminierungsfrei sein und sich in ihrer Handhabung nicht von anderen Bankkarten unterscheiden. Sie muss überall einsetzbar sein und eine freie Verfügung über Bargeld ermöglichen, ähnlich der „Social Card“ der Stadt Hannover“, heißt es in einer Stellungnahme der Fraktion.

Die CDU erklärt in der Position des Fraktionsvorsitzenden Stefan Lange: Jeder, der hier Asyl suche, habe das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ – und das sei auch richtig so. „Leider ist unser bisheriges Auszahlungssystem stark missbrauchsanfällig und setzt oftmals völlig falsche Anreize. Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete ist daher nicht nur richtig, weil sie hilft, den Missbrauch von sozialen Leistungen zu erschweren, sondern auch, um unsere Verwaltung zu entlasten.“

Im Sunderner Rathaus beobachtet man die Entscheidung aus Berlin ganz genau. Alicia Sommer, Sprecherin der Stadt, erklärt: „Nachdem die bundesgesetzliche Grundlage beschlossen wurde, müssen die Bundesländer in eigenen gesetzlichen Grundlagen Art und Weise zur Einführung und Benutzung der Bezahlkarte für das jeweilige Bundesland festlegen. Ob die Bezahlkarte für NRW in 2024 eingeführt wird, ist derzeit für die Verwaltung noch nicht absehbar.“