Arnsberg. Im Rahmen der Ermittlung gegen Tatverdächtigen aus Arnsberg wurde Anzeigen gegen die Polizei erstattet, Das sagt die Staatsanwaltschaft

Die Mühlen der Strafverfolgung mahlen nicht immer schnell, haben aber den Anspruch der Gründlichkeit: Im Rahmen der immer noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen aus Arnsberg nach mutmaßlichen Brandstiftungen im Herbst in Meschede und Herdringen wurden aus dem Umfeld des im Fokus der Ermittlungen stehenden Mannes auch Strafanzeigen gegen die Polizei gestellt. Der Fall liegt seit Wochen bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Die Kreispolizeibehörde selbst äußert sich nicht zu den Vorwürfen, sondern verweist auf die Staatsanwälte.

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Aus dem Umfeld des Tatverdächtigen, der nach anfänglicher U-Haft aktuell wieder auf freiem Fuß ist, wurden zwei Strafanzeigen gestellt. In einem Fall geht es dem Vernehmen nach darum, dass ein Polizist kurz nach dem Brandereignis gegenüber Dritten und Geschädigten des Brandes konkrete Personen-Angaben zum festgenommenen Arnsberger gemacht haben soll. In der Anzeige geht es daher um einen vermuteten Verstoß gegen den Datenschutz. In einem anderen Fall sollen, so der Inhalt der Anzeige, nachträglich Veränderungen im bereits einmal von allen Beteiligten wie Beschuldigten und Zeugen unterschriebenen Durchsuchungsprotokoll vorgenommen worden seien. Die Änderungen seien nicht von allen Beteiligten gegengezeichnet worden.

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Die Staatsanwaltschaft Arnsberg bestätigte früh den Eingang der Anzeigen und kündigte an, dass geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Auf Nachfrage teilt Thomas Poggel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Arnsberg, nun mit, dass diese Prüfung weiterhin laufe und von daher noch nicht klar sei, ob es ausreichende Gründe für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Polizei gebe. „Es soll aber auch das Verfahren zu der Brandstiftung zunächst abgewartet werden“, teilt Thomas Poggel mit. Die Verfahren zur Brandstiftung und de Akten zu den Anzeigen der Polizei würden aber ganz bewusst getrennt und von unterschiedlichen Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Vorerst stehen die Vorwürfe gegen die Polizei somit noch im Raum.

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Zum Stand der Ermittlungen zur mutmaßlichen Brandstiftung kann Thomas Poggel keine Neuigkeiten vermelden. „Wir ermitteln weiter“, sagt er. Das Verfahren käme nur zur Anklage gegen einen Tatverdächtigen, wenn genügend Hinweise auf eine Schuld vorliegen. Eine Einstellung des Verfahrens erfolge umgekehrt aber auch erst, wenn der Fall ausermittelt sei.