Arnsberg. Mutmaßlich aggressiver Bahnfahrer findet viele Wege seinen Prozess vor dem Amtsgericht Arnsberg zu verzögern.
Noch bevor die Verhandlung vor dem Strafrichter beim Amtsgericht richtig begonnen hatte, gab es mit dem Angeklagten bereits Unstimmigkeiten. Zweimal war er zu den anberaumten Terminen unentschuldigt nicht erschienen. Nachdem Polizeibeamten ihn früh morgens geweckt hatten, brachte sie ihn nun zum dritten Anlauf seines Prozesses vor den Kadi.
Hier stellte sich heraus, dass eine Gerichtsverhandlung ohne Dolmetscher nicht möglich war. Der 34-jährige Mann, der ganz passabel deutsch sprach, bestand auf die Hilfe eines Dolmetschers. Das Gericht bemühte sich, möglichst schnell einen solchen zu bestellen. Das gelang nach einer guten Stunde. Mit dem Prozess konnte mit dieser Verzögerung begonnen werden. Jetzt gab es das nächste Problem: Bei der zum Anfang einer Gerichtsverhandlung üblichen Feststellung der Personalien des Angeklagten, wusste der Iraker nicht mit Sicherheit sein Geburtsdatum anzugeben. Zunächst glaubte er 36 Jahre alt zu sein. Dann meldete er Zweifel an und gab an, 34 Jahre zu sein. Auf Frage des Richters, ob er seinen Personalausweis dabei habe, zückte der Angeklagten diesen, aus dem sein Alter mit 34 Jahren hervorging.
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Jetzt endlich konnte die Staatsanwältin die Anklage verlesen: Sie warf ihm eine gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Er soll im September 2022 im Zug von Arnsberg nach Oeventrop einen Fahrgast mit einem Springmesser verletzt haben. Einen Grund zu dieser Attacke gab es nicht. Zuvor schon soll er andere Fahrgäste und die Zugbegleiterin angepöbelt haben. Nach dem Anklagevorwurf steht es einem Beschuldigte frei, sich zum Vorwurf zu äußern oder zu schweigen. Der Angeklagte gab über die Dolmetscherin zu verstehen, dass er sich äußern wolle, aber nur über einen ihm zur Seite gestellten Rechtsanwalt.
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Dem Richter gelang es, eine sich im Haus befindende Rechtsanwältin ausfindig zu machen, die die Pflichtverteidigung übernehmen wollte. Das aber lehnt der Angeklagte ab, er wolle nicht von einer Anwältin, sondern nur von einem Mann vertreten werden. Er werde einen Rechtsanwalt aufsuchen, gab er an. Dies lange Prozedere führte dazu, dass das Verfahren unverrichteter Dinge nach gut zwei Stunden abgebrochen werden musste. Die beiden geladenen Zeugen wurden nach Hause geschickt und werden zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt zu dem dann neu anberaumten Strafprozess geladen.