Arnsberg. Vier Jahre nach versuchter Sprengung eines Geldautomaten in Voßwinkel verurteilt Arnsberger Gericht einen der Täter zu 38 Monaten Haft.

Nicht auszudenken, hätte das skrupellose kriminelle Handeln funktioniert. Die Täter nahmen die Schädigung von Menschen billigend in Kauf, als sie am 12. November 2019 versuchten, in einer Voßwinkeler Bankfiliale den Geldautomaten zu sprengen.

Jetzt, vier Jahre später, wurde einer der „Sprengmeister“ vor dem Arnsberger Schöffengericht angeklagt. Die Ermittlungsbehörden konnten den 41-jährigen Mann nach langer Fahndung in den Niederlanden verhaften. Weil er seine DNA am Tatort hinterlassen hatte, wurde er als Tatverdächtiger festgenommen und den deutschen Strafbehörden ausgeliefert.

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Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete: Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchter gewerbsmäßiger Bandendiebstahl im besonders schweren Fall. Eine Straftat, die mit Haftstrafe nicht unter einem Jahr, aber bis zu zehn Jahren geahndet wird.

Aufmerksame Bewohnerin verhindert Schlimmeres

Rückblick: Die Täter hatten gegen 4 Uhr morgens die Tür zur Bankfiliale aufgebrochen und bereits ein Gasgemisch in den Geldautomaten eingeleitet. Aus ungeklärten Gründen funktionierte jedoch die Zündung nicht. Und als eine Zeugin, die in dem Bankgebäude wohnt, ein Fenster öffnete, flohen die Einbrecher.

Nach der richterlichen Belehrung, schweigen zu dürfen oder aber sich zur Tat zu äußern, suchte der Niederländer sein Heil im Geständnis und machte Angaben. Diese allerdings waren teils recht unglaubwürdig. So gab er an, in Holland in den Pkw zweier Männer gestiegen zu sein, ohne zu wissen, was diese von ihm wollten und wohin die Fahrt ging. Bei einem der ihm namentlich Unbekannten habe er 8700 Euro Drogenschulden gehabt. Man sei mit einem schweren Audi von Holland nach Arnsberg gefahren. Erst dort angekommen, will er bemerkt haben, was ihr Plan war.

Mit 250 Sachen zurück nach Holland

Nach der missglückten Sprengung sei man mit teils 250 km/h nach Holland zurückgefahren. Von den beiden Männern, es sollen Mazedonier gewesen sein, habe er nichts mehr gehört und gesehen. Wegen der Schulden sei man an ihn nicht mehr herangetreten. Der Vorsitzende Richter machte dem Angeklagten deutlich, dass seine Angaben teils lebensfremd seien: „Wer steigt schon in ein Auto, ohne zu wissen wo es hingeht und was getan werden soll?“

Wer steigt schon in ein Auto, ohne zu wissen wo es hingeht und was getan werden soll?
Der Vorsitzende Richter zum Angeklagten

Angaben des Angeklagten, er habe während der Tat nur auf den Pkw aufpassen sollen, wurden durch Videoaufnahmen widerlegt. Es war deutlich zu erkennen, dass der Angeklagte maskiert war - so wie die beiden anderen Täter auch - und fleißig mitgearbeitet hatte. Nach der Beweisaufnahme stand die Täterschaft des Angeklagten fest. Allerdings konnte der Vorwurf, ein Bandenmitglied zu sein, nicht aufrecht erhalten werden.

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Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer für den Versuch, eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen und für den Versuch eines Diebstahls im besonders schweren Fall, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten zu verurteilen. „Besonders schwer wiegt bei solch einer Tat, dass Menschen gefährdet werden und dass dies von den Tätern in Kauf genommen wird“, rügte der Staatsanwalt.

Verteidigerin gehen die Argumente aus

Der Verteidigerin blieben kaum Argumente, den Angeklagten zu entlasten. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, damit man noch eine Bewährungsstrafe aussprechen könne. Das Schöffengericht folgte allerdings hinsichtlich des Vorwurfes und des Strafmaßes dem Staatsanwalt. Der bestehende Haftbefehl blieb mit der Begründung der Fluchtgefahr aufrecht erhalten, was bedeutete, dass der Angeklagte von der Untersuchungshaft in den normalen Strafvollzug wechselt.