Sundern/HSK. Durch den IT-Angriff werden fällige Forderungen, für die Bürger oder Betriebe ein Lastschrift-Mandat erteilt haben, später abgebucht.
Für die heimischen Kommunen ist der 15. November ein wichtiger Steuertermin: Üblicherweise werden dann mehrere Steuern und Abgaben von Bürgerinnen und Bürgern eingezogen. Daran erinnert die Stadtverwaltung Sundern und berichtet weiter: Durch den Cyber-Angriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) werden in zahlreichen Kommunen fällige Forderungen, für die Bürgerinnen und Bürger oder Gewerbebetriebe ein SEPA-Lastschrift Mandat erteilt haben, allerdings erst einmal nicht abgebucht.
Konkret bedeutet dies, dass in den Städten und Gemeinden im HSK - mit Ausnahme der Städte Schmallenberg und Marsberg sowie der Gemeinde Eslohe - sowohl die Abgaben zum Steuertermin 15. November 2023 - vor allem Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer etc. - als auch weitere Forderungen wie zum Beispiel Kindergarten- und OGS-Beiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Auch der Fremdenverkehrsbeitrag in der Stadt Winterberg wird nicht abgebucht. Ausnahme: In der Stadt Hallenberg werden die Gebühren für Trinkwasser und Abwasser wie gewohnt eingezogen. Den neuen Abbuchungstermin geben die Stadt- und Gemeindeverwaltungen frühzeitig bekannt.
Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe müssen bis dahin nichts weiter unternehmen. Die Städte und Gemeinden, bei denen die Abbuchungen nun nicht erfolgen, bitten Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe zudem, ausstehende Zahlungen im Bereich von Steuern und Abgaben nicht selbst zu überweisen.
Von allen weiteren Bürgerinnen und Bürgern, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die ausstehenden Zahlungen wie gewohnt zum 15. November zu leisten.