Arnsberg. Zwei Jahre und acht Monate muss ein 29-Jähriger in Haft. Er hatte zwei Mädchen pornografische Bilder und Filme geschickt.
Dass das Strafmaß des Gerichtes deutlich höher ausfällt, als das von der Staatsanwaltschaft beantragte, kommt eher selten vor. Bei dem Verfahren gegen einen 29-jährigen Arnsberger, der vor dem Schöffengericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt war, ging das Gericht über die Antragshöhe der Staatsanwältin hinaus. Zu schwer waren die Verfehlungen des arbeitslosen Angeklagten.
Den Vorwürfen der Staatsanwältin zufolge hatte er über drei Monate in 2022 hinweg zwei Mädchen von zwölf und 13 Jahren pornografische Bilder und Videos zukommen lassen und versucht, sie zu überreden, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Dafür hatte er ihnen Geld angeboten.
Die Mutter eines der Mädchen fand auf deren Handy die Dateien und benachrichtigte die Mutter des anderen Kindes, die bis dahin ahnungslos gewesen war. Man erstattete Anzeige, was dann nach einer Wohnungsdurchsuchung zur Auffindung der Beweismittel führte.
Der Angeklagte, der unter gesetzlicher Betreuung steht, legte ein umfassendes Geständnis ab, was dazu führte, dass es den Kindern erspart blieb, vor Gericht auszusagen. Sein Betreuer führte an, sein Klient leide unter Schizophrenie und sei Drogenkonsument. Zudem habe er Phasen von Halluzinationen und höre Stimmen. Er habe bereits eine achtmonatige Haftstrafe mit einer anschließenden Unterbringung hinter sich.
„Die Anklagevorwürfe haben sich in der Beweisaufnahme bestätigt, sodass die Kinder keine Aussage mehr machen mussten. Das ist dem Angeklagte zu seinen Gunsten anzurechnen“, so die Staatsanwältin, die aber klar machte, dass es sich hier um schwere Straftaten handelte, die keine Bewährungsstrafe zuließen. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Die Verteidigerin forderte kein konkretes Strafmaß, es solle aber eine Strafe ausgesprochen werden, die noch eine Bewährungsstrafe zuließe.
Das sah das Gericht anders. Es ging sogar über das von der Staatsanwältin beantragte Strafmaß hinaus und verurteilte den Angeklagten wegen der begangenen Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. „Ohne Geständnis wäre das Urteil noch härter ausgefallen. Die missbrauchten Kinder leiden ein Leben lang unter diesen Erlebnissen. Das und dass sie einschlägig vorbestraft sind, müssen Sie sich zu Ungunsten anrechnen lassen“, so der Vorsitzende Richter zum Angeklagten.