Arnsberg. Beim Finanzamt Arnsberg fehlen nur noch wenige Rückmeldungen für die Erhebung zur Grundsteuerreform.

Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 %) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. „Im Finanzamt Arnsberg sind bisher 34.700 Erklärungen von 41.200 eingegangen, rund 85 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Roland Köcher, Leiter des Finanzamts Arnsberg.

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„Die Frist ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten“, teilt der Behördenleiter mit. Wer bereits abgegeben hat, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten hat, sollte sich beim Finanzamt vor Ort melden. „In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden“, so Roland Köcher weiter.

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Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt geschätzt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont Köcher. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, so Köcher weiter.

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Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst neue Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden.