Neheim. Eigentlich wollte das Hauptzollamt Bielefeld routinemäßige Kontrollen durchführen - doch in Neheim wurde der Zoll in einem Restaurant fündig.
Am späten Sonntagnachmittag wurden bei routinemäßigen Kontrollen des Zolls in Soest und Arnsberg zwei mutmaßliche Schwarzarbeiter dingfest gemacht. Drei Einsatzfahrzeuge des Hauptzollamts Bielefeld sorgten um etwa 17.45 Uhr für Aufsehen auf der Hauptstraße in Neheim. Im Fokus stand ein Restaurant in der Innenstadt.
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Im Normalfall seien Auffälligkeiten auch gar nicht direkt vor Ort feststellbar, sondern erst innerhalb der sich anschließenden „Schreibtischarbeiten“, beschreibt der Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld. Doch in diesem Fall sei dies anders gewesen: Insgesamt acht Mitarbeitende trafen die Zollbeamten in dem asiatischen Restaurant an.
„In der Regel sind das allgemeine Überprüfungen, wie: Sind die Leute legal in Deutschland? Liegt eine Arbeitserlaubnis vor?“, sagt der Pressesprecher des Zolls, „aber auch, ob der Mindestlohn gezahlt wird und die Mitarbeitenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.“
Zwei Männer ohne Aufenthaltspapiere in Neheim
Zwei der anwesenden Mitarbeitenden standen jedoch ohne Papiere da und konnten sich dementsprechend nicht ausweisen. „Diese sind dann erkennungsdienstlich behandelt worden“, so der Pressesprecher weiter. Dabei sei festgestellt worden, dass sich die beiden Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren illegal in Deutschland aufhielten - keine Aufenthaltspapiere hätten und dem zur Folge auch keine Arbeitserlaubnis vorläge.
Die beiden Männer seien dann nach der erkennungsdienstlichen Aufnahme, zu der auch ein Dolmetscher benötigt worden sei, der Ausländerbehörde in Arnsberg „übergeben“ worden. Die Ausländerbehörde kann jedoch aktuell aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Auskünfte dazu geben.
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Gemäß Pressesprecher des Zolls seien gleichzeitig auch Ermittlungsverfahren aufgenommen worden. Zum einen gegen das Restaurant als Arbeitgeber: wegen „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ und „Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen“. Zum anderen gegen die beiden männlichen Mitarbeiter: wegen „Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland“.