Neheim. Nahverkehr Westfalen-Lippe und Bezirksregierung sollen Neheimer Bauprojekt Busbahnhof mit finanzieren.
„ZOB“ – diese Abkürzung steht für „Zentraler Omnibus-Bahnhof“. In Neheim könnte man auf den Gedanken kommen, die drei Buchstaben stünden für „Zone ohne Bewegung“, denn die seit Längerem geplante Umgestaltung des Verkehrsknotenpunktes kommt einfach nicht aus den Hufen… Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt, wo es denn derzeit „hakt“.
Gesetz über öffentlichen Personennahverkehr
Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Land die Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet.
Das Gesetz hat zum Ziel, kommunale Verantwortung zu stärken und Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren. Überregionale Aufgaben gingen mit der Novellierung auf Gemeindeverbände über, wurden nicht mehr von Landesbehörden wahrgenommen.
Die kommunale Seite hat seitdem mehr Freiheiten bei der Verwendung der Fördermittel. Alle Infos zum Gesetz online, auf: www.vm.nrw.de/verkehr/Oeffentlicher-Personennahverkehr/oepnv_gesetz/index.php
Die Stadt – genau gesagt, der Fachdienst „Stadt- und Verkehrsplanung“ – hat seine „Hausaufgaben gemacht“: Bereits im Dezember 2020 wurde der Förderantrag zur Umgestaltung des Busbahnhofs in Neheim fristgerecht beim Fördermittelgeber Nahverkehr Westfalen-Lippe (kurz: NWL) eingereicht.
„Zuvor wurden die benötigten Unterlagen mit dem bearbeitenden Ingenieurbüro SHP aus Hannover sowie allen weiteren Beteiligten erarbeitet“, erklärt Frank Albrecht. In der Erarbeitungsphase habe sich aber gezeigt, dass der Umbau des Busbahnhofs zwingend an die Errichtung eines Kreisverkehrs „hinter dem Tunnel“ (Knotenpunkt Werler Straße/Mendener Straße) geknüpft ist, so der Pressesprecher der Stadt Arnsberg weiter.
Pausenzeiten einhalten
Hauptgrund für den Bau eines solchen „Kreisels“ seien die zwingend einzuhaltenden Pausenzeiten der Busfahrer: Ohne eine Wendemöglichkeit in unmittelbarer Nähe erreichen diese ihren Pausenort nicht in der vertraglich festgesetzten Zeit.
Doch mit der Förderung ist das so eine Sache…Der Antrag wurde gemäß „Gesetz des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNVG)“ eingereicht, dessen § 13 „Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse“ regelt. „Bei diesem Förderzugang sind jedoch nur folgende Elemente förderfähig“, zählt Frank Albrecht auf:
– Bau von Verkehrswegen der Straßenbahnen sowie ober- und unterirdischer Stadtbahnen;
– Bau von Zentralen Omnibusbahnhöfen;
– Bau von Park & Ride- sowie Bike & Ride-Anlagen;
– Umbau von Bahnhöfen und Haltepunkten;
– Beschleunigungsmaßnahmen für öffentliche Verkehrsmittel.
Verkehrsanlagen wie ein Kreisverkehr sind aus diesem „Topf“ nicht förderfähig. Der NWL erklärte sich jedoch bereit, einen Teil des benötigten „Kreisels“ mit zu fördern, da dieser ja ohne den Umbau des Busbahnhofes nicht errichtet werden müsste. Ein weiterer Förderzugang wäre die „Förderrichtlinie des kommunalen Straßenbaus der Bezirksregierung Arnsberg:
Nach einem Gespräch im Jahr 2021 wurde der Stadt aber mitgeteilt, dass sie keine Förderung des Kreisverkehrs über die Bezirksregierung Arnsberg erhalten würde.
Weil Anträge nach § 13 ÖPNVG immer vom NRW-Verkehrsministerium genehmigt werden müssen, hat inzwischen der NWL in der Kommunikation mit dem Land die Federführung übernommen.
Trotzdem gab es bis in den August 2022 hinein immer noch keine Entscheidung über die Förderung des Kreisverkehrs.
Die Stadt suchte daraufhin erneut das Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg – Ergebnis:
Alle Beteiligten verständigten sich schließlich auf eine geteilte Förderung durch NWL (55 Prozent) und Bezirksregierung (45 Prozent).
Um den Umbau des Busbahnhofs nicht noch weiter zu verzögern, reichte die Stadt fristgerecht zum 30. September 2022 einen Förderantrag für den Kreisverkehr bei der Bezirksregierung Arnsberg ein.
Im Oktober 2022 begann man im Rathaus mit der Vorbereitung der europaweiten Vergabe der Planungsleistungen; nicht einfach, denn: Aufgrund der außerordentlichen Preissteigerungen im Zeitraum 2020 bis 2022 war es notwendig, die Förderanträge für den NWL zu überarbeiten. Diese wurden dann zum 23. Dezember 2022 fristgerecht beim NWL eingereicht. Nach erfolgter Bewertung werden die Anträge an das NRW-Verkehrsministerium weitergeleitet.
Kosten bald Thema im Stadtrat
Parallel läuft derzeit das Vorbereiten der Unterlagen der europaweiten Ausschreibung der restlichen Planungsleistungen. Sobald die Förderzusagen beider Fördermittelgeber bei der Stadt Arnsberg eingegangen sind, können die Leistungen vergeben werden. Die für die Gesamtmaßnahme kalkulierbaren Kosten werden aktuell ermittelt und voraussichtlich in der nächsten Ratssitzung der Politik präsentiert.