Arnsberg. Wichtig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die jeweiligen Schulsekretariate.
Zum Jahresbeginn stehen die Anmeldetermine für die weiterführenden städtischen Schulen für das Schuljahr 2023/2024 in Arnsberg an. In allen Fällen ist für die persönliche Anmeldung eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Das Anmeldeverfahren für die Hauptschule Grimmeschule, die Sekundarschulen Arnsberg und Neheim sowie für die Gymnasien Franz-Stock-Gymnasium und Laurentianum findet in der Zeit von Montag, 6. Februar, bis Mittwoch, 8. Februar, statt. Vorgezogen wird wieder das Anmeldeverfahren für die Realschule Hüsten: Dieses läuft von Montag, 23. Januar, bis Mittwoch, 25. Januar.
Die Schulen im Stadtgebiet Arnsberg im Überblick
Hauptschule Grimmeschule, Neheim: Termine zur Anmeldung müssen über das Sekretariat unter Tel. 02932-700160 vereinbart werden;
Sekundarschule Agnes-Wenke-Schule, Neheim: Termine zur Anmeldung sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter Tel. 02932-8991190 möglich;
Sekundarschule Am Eichholz, Arnsberg: Für Terminanmeldungen melden sich Interessierte vorab telefonisch im Sekretariat unter Tel. 02931-9381750;
Realschule Hüsten: Für das vorgezogene Anmeldeverfahren sind Termine über das Sekretariat erforderlich unter Tel. 02932-53503;
Franz-Stock-Gymnasium, Neheim: Eine Anmeldung ist nach telefonischer Vereinbarung über das Sekretariat unter 02932-96340 möglich;
Gymnasium Laurentianum, Arnsberg: Am Städt. Gymnasium Laurentianum finden die Anmeldungen ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung über das Sekretariat statt, Tel. 02931-1750.
Wichtig: Terminreservierungen für die Anmeldung an den privaten Schulen – St. Ursula-Gymnasium und Mariengymnasium – sind ab sofort online über die jeweilige Internetseite möglich.
Wichtiger Hinweis für die Anmeldungen
Für die Anmeldung an den Schulen der Stadt Arnsberg müssen Eltern die Halbjahreszeugnisse ihrer Kinder nebst Schulformempfehlung und Geburtsurkunde des Kindes (Stammbuch) mitbringen. Erforderlich ist auch der von der Grundschule ausgestellte Anmeldeschein für das Kind an der von den Eltern gewählten Schule