Arnsberg/Sundern. Nach der betrunkenen Blaulichtfahrt im Kreis Soest erklären die Feuerwehren Arnsberg und Sundern die Zugänge zu den Feuerwehrautos.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag gab es einen Skandal im Nachbarkreis: Ein junger Feuerwehrmann machte eine Spritztour mit einem Feuerwehrfahrzeug, betrunken, ohne Einsatz und ohne Führerschein, und baute einen Unfall. Daraufhin haben wir bei den Feuerwehren der Stadt Arnsberg und der Stadt Sundern nachgefragt: Wer kommt eigentlich an die Schlüssel und wer darf ein Feuerwehrfahrzeug überhaupt fahren?
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Um Fahrzeugführer oder -führerin für die großen Feuerwehrfahrzeuge zu werden, braucht man gleich mehrere Dinge, berichtet die Feuerwehr Arnsberg: Einen Führerschein der Klasse C (Lkw), der alle sechs Monate auf Gültigkeit geprüft wird, eine Ausbildung zum Maschinisten oder zur Maschinistin, sowie eine Fahrerbelehrung, die einmal im Jahr an die Rechte und Pflichten des Fahrers erinnert. Nur dann ist ein Mitglied der Feuerwehr dazu befugt, ein großes Fahrzeug der Feuerwehr zu führen. Für kleinere Fahrzeuge wie einen Einsatzleitwagen oder ein Mannschaftstransportfahrzeug reiche auch ein Führerschein der Klasse B, den die meisten Feuerwehrleute haben.
Schlüssel wegschließen keine Option
Dennoch sei es schwierig, einen Vorfall wie den an Weihnachten im Kreis Soest zu verhindern, gibt Thorsten Peithner, Pressesprecher der Feuerwehr Arnsberg, zu. Denn bei der Feuerwehr geht es, wenn ein Einsatz kommt, um Geschwindigkeit. Wenn dann nur eine geringe Anzahl befugter Personen Zugang zu den Schlüsseln hätte, müsste darauf vertraut werden, dass zu jedem Einsatz schnell genug eine ausreichende Anzahl dieser befugten Personen anwesend seien. „Dies ist bei einer freiwilligen Feuerwehr, in der nun mal alle Kameraden ihrer normalen Arbeit nachgehen und ein Alarm jeden Tag, zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich ist, nicht machbar“, so Peithner.
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So habe theoretisch jede Feuerwehrkameradin und jeder Feuerwehrkamerad Zugang zu den Schlüsseln, weil zum Beispiel ein Wegschließen der Schlüssel die Hilfsfristen enorm verzögern würden, was bei jedem Einsatz potentiell gefährlich sein kann. Die Hilfsfristen werden durch den Brandschutzbedarfsplan festgelegt und regeln die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen am Einsatzort.
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Bei der Feuerwehr in Sundern wird sich an die rechtlichen Vorgaben bei der Verwahrung der Schlüssel gehalten. „Zu den Schlüsseln der Fahrzeuge hat jeder Zugang, der Zugang benötigt“, erklärt Pressesprecher Christian Stratmann der Feuerwehr Sundern.