Arnsberg. Mehrere Tiere in verwahrlostem Zustand in Badewanne aufgefunden. Es war bereits das zweite einschlägige Verfahren gegen die 28-jährige Frau.
Die 28-jährige Arnsbergerin stand jetzt zum zweiten Mal wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Bei dem ersten Verfahren wurde sie wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt, gleichzeitig wurde gegen sie ein Tierhaltungsverbot für Hunde angeordnet. Jetzt wurde sie erneut verurteilt - zu einer für sie empfindlichen Geldstrafe.
Bei schweren Verstößen: Wird ein Wirbeltier gequält oder ohne vernünftigen Grund getötet, drohen sogar Freiheitsstrafen. Im jetzigen Strafverfahren vor dem Amtsgericht warf ihr die Staatsanwältin vor, trotz des amtlichen Verbotes einen Hund in ihrer Wohnung gehabt zu haben, der sich in einem optisch ungepflegten Zustand befand.
Bei Kontrolle verwahrloste Katzen in der Wohnung entdeckt
Bei einem Besuch durch das Veterinäramt im Juni dieses Jahres fand man zudem in einer Badewanne mehrere Katzen in einem verwahrlosten Zustand. Als Entschuldigung gab die Angeklagte an, den Hund lediglich für ihren Freund verwahrt zu haben. Außerdem habe sie sich die Tiere angeschafft, weil sie psychisch angeschlagen sei und so etwas Trost finde.
„Wenn man aus gesundheitlichen Gründen Tiere braucht, dann kann man diese auch pflegen und tiergerecht unterbringen“, stellte dagegen die Staatsanwältin unmissverständlich klar. Sie ließ daher die Entschuldigung der 28-Jährigen nicht gelten und beantragte für die von Hartz –IV lebende Frau eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 15 Euro, als 1200 Euro.
Zuständiges Amt soll jetzt ein generelles Tierhaltungsverbot anordnen
Diesem Antrag folgte der Richter und erklärte in der Urteilsbegründung: „Sie haben trotz eines Verbotes, Hunde zu halten, einen Hund in ihrer Pflege gehabt und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Auch ihre Katzen waren eher verwahrlost“, so der Richter. Und er kündigte zugleich an, das zuständige Veterinäramt anzuweisen, ein über das schon bestehende Verbot, Hunde zu halten, ein generelles Tierhaltungsverbot anzuordnen.