Arnsberg. Die 31-Jährige musste sich jetzt vor dem Schöffengericht verantworten. Sie stand nicht zum ersten Mal vor Gericht.

Wieder einmal einer der reichlichen Drogenprozesse, mit dem sich das Amtsgericht zu befassen hatte. Was allerdings nicht so oft vorkommt:

Es saß eine Frau auf der Anklagebank, der die Staatsanwältin Besitz von und Handel mit Betäubungsmitteln vorwarf. Die 31-jährige Arnsbergerin sollte in den Jahren 2021 und 2022 wöchentlich acht Portionen Marihuana zu je 50 Gramm und teils auch Amphetamine gekauft und gewinnbringend weiter veräußert haben.

Die seit Jahren arbeitslose Frau legte ein Teilgeständnis ab. Darin gab sie aber lediglich den Besitz von Drogen zu, Handel wollte sie nicht betrieben haben. Die zur Rede stehenden Mengen habe sie zusammen mit ihrem Lebensgefährten konsumiert, so die 31-Jährige. Den Verkäufer wollte sie auf Nachfrage der Staatsanwältin aber nicht nennen.

Der Lebensgefährte: „Ich weiß gar nicht, warum man deswegen so ein Theater macht“

Ihr Lebensgefährte, gegen den bereits schon ein gleichartiges Verfahren gelaufen war, gab als Zeuge an, dass die Angeklagte in seiner Wohnung an der Hammerweide zusammen mit ihm dauerhaft Amphetamine konsumiert habe. So seien die gekauften und von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung gefundenen Mengen zu erklären. „Ich weiß gar nicht, warum man deswegen so ein Theater macht“, gab er dem Gericht zu verstehen.

Eine frühere Freundin der Angeklagten sagte aus, dass sie von der Angeklagten hin und wieder Amphetamine bekommen habe. Allerdings nicht gegen Bares, sondern im Tausch gegen Gebrauchsgegenständen. Die Angeklagte habe aber auch an andere Leute verkauft, bestätigte sie den Vorwurf der Staatsanwältin.

Die Staatsanwältin: „Die Angeklagte lässt das Konsumieren nicht“

Und die Bewährungshelferin der Angeklagten klärte auf: „Die Probandin ist achtmal vorbestraft, mehrfach einschlägig und hat zwei Haftstrafen hinter sich. Sie war zeitweise obdachlos. In ihrem Milieu kam es mehrfach zu körperlichen Auseinandersetzungen.“

Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. „Die Angeklagte lässt das Konsumieren nicht. Sie musste Handel betreiben, um bei ihrer Arbeitslosigkeit ihren Drogenverbrauch zu finanzieren. Die Beweisaufnahme hat die Vorwürfe bestätigt.“ Zudem sei die 31-Jährige mehrfach in ihrer Bewährungszeit straffällig geworden. Eine solch Angeklagte könne keine weitere Bewährung erwarten.

Die Verteidigerin: „Von der Aussage der Zeugin ist nichts zu halten“

Das sah ihre Verteidigerin Silke Ossendoth allerdings etwas anders: „Die Vorwürfe gegen meine Mandantin beruhen lediglich auf der Aussage der Zeugin, die mit ihr gemeinsam konsumiert und die sich mehrfach widersprochen hat. Von ihrer Aussage ist nichts zu halten.“

Die Verteidigerin vermerkte, dass die Angeklagte eine Therapie angestrebt hatte, diese aber wegen ihrer Obdachlosigkeit nicht habe antreten können. Sie beantragte, ihre Mandantin wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln (BTM) zu verurteilen, aber nicht wegen Handeltreibens.

Der Richter: „Ob Handel betrieben wurde, ist zweifelhaft“

Das Gericht schloss sich dem Antrag der Verteidigerin an und verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. „Belegt ist der Drogenkauf, der auch eingeräumt wurde. Ob Handel betrieben wurde, ist zweifelhaft“, so der Richter, der anmerkte, dass aber trotzdem eine Bewährungsfreiheitsstrafe nicht infrage komme, weil der Angeklagten eine negative Sozialprognose bescheinigt wurde, sie erheblich vorbestraft und weiter abhängig ist.