Neheim-Hüsten. Wilfried Gothe von der Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft spricht über die Auswirkungen der Gaspreisbremse auf Mieter und Vermieter.

Erst am Montag ist in Berlin der erste Entwurf zur Gaspreisbremse vorgestellt worden. Darin geht es unter anderem um eine einmalige Erstattung der Abschlagszahlungen, aber auch um einen Rabatt auf den Gaspreis ab kommendem Jahr. Aktuell ist die Lage noch unübersichtlich, nicht zuletzt, weil dieser Plan noch nicht beschlossen worden ist.

Wir haben mit dem Geschäftsführer der Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft aus Neheim-Hüsten Wilfried Gothe über die Auswirkungen auf Vermieter und Mieter sowie die Nebenkostenabrechnungen gesprochen.

Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Wir verstehen den Vorschlag so, dass der Vermieter die Abschlagzahlung, die er im Dezember nicht leisten muss, bei den Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter im Dezember berücksichtigen muss. Der Verteilungsschlüssel soll „analog zu dem Schlüssel, mit dem auch in der Vergangenheit die Gaskosten auf die Wohnungen verteilt wurden“ sein. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden nach dem Verbrauch verteilt, der jedes Jahr anders ausfällt.

Ermittlung nach Verbrauch

Wie wird die Gaspreisbremse auf den Mieter umgelegt?

Vermutlich soll der Vermieter den Kostenanteil nehmen, den der Mieter bei der letzten Betriebskostenabrechnung an den Gesamtkosten hatte. Da dieser Anteil in den Heizkostenabrechnungen der Energiedienstleister aber nicht explizit aufgeführt wird, muss der Vermieter diesen für jeden Mieter selbst errechnen. Dann muss dieser Anteilswert mit der eingesparten Vorauszahlung multipliziert werden und so erhält man den jeweiligen Betrag, um den die Vorauszahlung angepasst werden soll.

Wer profitiert am Ende von der Gaspreisbremse?

Die geplante Gaspreisbremse soll letztendlich diejenigen entlasten, die das Gas verbrauchen und daher auch das Gas bezahlen müssen. Dies sind die Selbstnutzer, die Mieter, die Direktkunden bei den Gasversorgern sind, sowie die Warm-Mieter, die über den Vermieter Heizung und Warmwasser beziehen. Diese sollen letztendlich alle im Dezember entsprechend ihren Kosten entlastet werden.

Entlastung für Mieter, Belastung für Vermieter

Und welchen Einfluss hat die Gaspreisbremse auf Vermieter?

Vermieter werden zwar durch das Ausbleiben der Abschlagzahlung auch entlastet, müssen diese Entlastung aber direkt an die Mieter weiterreichen. So betrachtet werden sie also nicht entlastet, sondern eher mit zusätzlichen Verwaltungsaufwand belastet, da sie dazu verpflichtet werden, die Anpassung der Vorauszahlung ihrer Mieter zu berechnen und umzusetzen.

Einfacher wäre es, wenn die Entlastung durch den Staat nur bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden müsste. Die Mieter hätten dann im Ergebnis dieselbe finanzielle Entlastung, würden diese aber nicht im Dezember spüren, sondern erst im Zeitpunkt der Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hätte dann aber keine zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Wie leicht ist die Gaspreisbremse umzusetzen, wenn sie kommt?

An dem Verfahren ist problematisch, dass viele Vermieter schon an der Berechnung scheitern werden.

Ich gehe außerdem davon aus, dass diese einmalige Entlastung im Dezember zeitlich nicht zu schaffen sein wird. Die Kommission soll Ihre Ergebnisse bis Ende Oktober vorlegen. Dann erst wird die Politik über die Vorschläge entscheiden. Wenn dies schnell geht, dann wird die Entscheidung innerhalb einer Woche gefällt und innerhalb einer weiteren Woche in ein Gesetz beziehungsweise eine Verordnung gefasst. Erst dann weiß der Vermieter genau, was er machen muss. Er hat dann noch zwei Wochen Zeit, um die Entlastung des Mieters zu berechnen und diese den Mietern mitzuteilen, damit diese ihre Mietzahlungen entsprechend anpassen können. Das dürfte zeitlich nicht zu schaffen sein.

Außerdem haben die Gasversorger das gleiche Zeitfenster, um ihre Ansprüche gegenüber einer bisher unbekannten staatlichen Stelle anzumelden. Diese muss auch noch innerhalb dieses Zeitfensters das Geld an die Versorger überweisen. Denn nur wenn die Versorger bis zum 1. Dezember 2022 das Geld von dieser staatlichen Stelle erhalten haben, müssen sie die Abschlagszahlung im Dezember aussetzen. Schon das wird aber vermutlich nicht in diesem Zeitrahmen funktionieren.

Umsetzung wird großer Aufwand

Sehen Sie noch weitere Probleme?

Es wurde nicht bedacht, dass einige Gasversorger im Dezember gar keine Abschlagszahlungen erheben, sondern die Zahlungen auf die Monate Januar bis November verteilen. Wie mit diesen Fällen umzugehen ist, lässt sich dem Zwischenbericht nicht entnehmen.

Außerdem kommt hinzu, dass einige Vermieter die erhöhten Abschlagszahlungen noch nicht in Form einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung an die Mieter weitergegeben haben. Diese Mieter werden dann entsprechend bevorteilt. Sie erhalten eine Entlastung, obwohl sie noch keine Belastung zu spüren bekommen haben, sondern diese erst mit der Betriebskostenabrechnung spüren werden. Ob diese Mieter den Entlastungsbetrag beiseitelegen und für die Betriebskostenabrechnung sparen, dürfte fraglich sein.

Wird die Gaspreisbremse tatsächlich eine Entlastung bringen?

Die Entlastung durch die Einmalzahlung hängt davon ab, wie hoch die jeweilige Vorauszahlung im September 2022 war, beziehungsweise wie hoch der jeweilige Anteil des Mieters an den Gaskosten ist. Bei dem späteren Deckel hängt die Entlastung stark davon ab, wie hoch der vom Gasanbieter verlangte Arbeitspreis ist. Aktuell werden bei Verivox Arbeitspreise von 20 bis 23 Cent pro Kilowattstunde als günstigste Anbieter angezeigt. Es gibt aber auch noch einige Bestandsverträge, bei denen die Arbeitspreise unter der festgelegten Grenze von 12 Cent pro Kilowattstunde liegen.