Arnsberg. Um Kita-Schließungen möglichst zu vermeiden, tut die Stadt Arnsberg ihr Bestes, das Betreuungsangebot in den Einrichtungen aufrechtzuerhalten.

In Arnsberg nehmen die positiven Schnell- und PCR-Testergebnisse zu. Um Kita-Schließungen möglichst zu vermeiden, tut die Stadt Arnsberg ihr Bestes, das Betreuungsangebot in den Einrichtungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsgeschehen weitestgehend einzudämmen.

Corona-Newsletter

Die Stadt Arnsberg kommuniziert als Trägerin von 15 Kindertageseinrichtungen gemeinsam mit den Kitas offen und transparent die aktuelle Lage: Mindestens einmal pro Woche werden Eltern per „Corona-Newsletter“ über das aktuelle Infektionsgeschehen in „ihrer“ Einrichtung informiert. Im Falle eines akuten Infektionsgeschehens wird der Newsletter in kürzeren Zeitintervallen aktualisiert, um das Geschehen möglichst transparent abzubilden. Aktuell werden neben der dauerhaften Elterninformation per Newsletter auch gruppenübergreifende Angebote gestoppt, wenn so das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann. Ebenso werden Betreuungsgruppen mit bekannt gewordenen positiven Testergebnissen isoliert von bis dahin nicht betroffenen Betreuungsgruppen betreut. Im Falle mehrerer betroffener Gruppen werden diese dann als Betreuungssetting zusammengefasst. Grundsätzlich besteht zurzeit eine tägliche Testpflicht für alle Kinder, wenn ein Infektionsfall in einer Kita aufgetreten ist. „Die Kitas kooperieren im Falle von positiven Testergebnissen gut mit den Eltern. Abstimmungen zum Infektionsgeschehen gelingen zeitnah und zielgerichtet“, betont Michael John, Fachbereichsleiter Soziales, Jugend, Familie der Stadt Arnsberg, „immer mehr genesene Kinder werden die Kitas besuchen, auch bei weiteren Infektionen innerhalb der Einrichtung. Diesen Familien möchten wir mit der Möglichkeit zur Nutzung des Betreuungsplatzes und einer planbaren Alltagsnormalität gerecht werden.“ Umfassende Kita-Schließungen sind zurzeit nicht vorgesehen, können aber bei einem akuten Infektionsgeschehen nicht ganz ausgeschlossen werden. In so einem Fall haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung.

Aktuelle Quarantäneregelung

Die Landesregierung hat die Quarantäneregelungen für Kita-Kinder wie folgt präzisiert: Das Kind ist positiv getestet: zehn Tage Quarantänedauer, beginnend mit dem er­sten Auftreten von Symptomen bzw. dem Tag des PCR-Tests. Frei­testung möglich ab Tag sieben, sofern das Kind vorher mindestens 48 Stunden symptomfrei war.

Ein Haushaltsangehöriger ist positiv getestet: zehn Tage Quarantänedauer, beginnend mit dem er­sten Auftreten von Symptomen bzw. dem Tag des PCR-Tests. Freitestung möglich ab Tag fünf.

Eine enge Kontaktperson außerhalb des Haushaltes wurde positiv getestet: Über eine mögliche Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Unabhängig davon sollen sich Kontaktpersonen zehn Tage absondern. Kinder müssen nicht in Quarantäne, wenn die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt, wenn sie genesen sind und der positive PCR-Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt oder wenn sie genesen und mindestens einmal geimpft sind.