Neheim. R-Café-Chef: „Nach 30 % Umsatzrückgang durch die 2G-Regel könnte es zu weiteren Einbußen in Höhe von 20 % durch die 2G-Plus-Vorschrift kommen.“

Peter Sachnik, geschäftsführender Gesellschafter des Neheimer R-Cafés, befürchtet durch die ab Donnerstag, 13. Januar, geltende 2G-Plus-Zugangsregelung für die Gastronomie in NRW ein weiteres Umsatz-Minus für sein Lokal in Höhe von 20 Prozent. „Bereits durch die 2G-Regelung ging unser Umsatz um 30 Prozent zurück“, sagt Peter Sachnik auf Anfrage unserer Zeitung.

Coronaschutzmaßnahmen im R-Café

Der Café-Chef erklärt zu den Coronaschutzmaßnahmen im R-Café.: „Im R-Café setzen wir die Coronaschutzmaßnahmen noch deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus um. Und wenn es tatsächlich zu Infektionen unter Mitarbeitern kommt, gehen wir damit transparent um und machen daraus kein Geheimnis.“

Unsere Zeitung hatte bereits berichtet, dass sich Peter Sachnik wegen drei, in der letzten Dezemberwoche 2021 positiv auf Corona getesteter Mitarbeiter dazu entschlossen hatte, dass R-Café vom 3. bis 9. Januar zu schließen. Seit 10. Januar ist das R-Café wieder geöffnet. „Bei weiteren Tests stellte sich heraus, dass sich insgesamt sechs Mitarbeiter aus der Frühschicht mit dem Corona-Virus infiziert hatten. Bei der Sequenzierung eines Tests wurde die Omikron-Virusvariante als Infektionsquelle festgestellt. Alle infizierten Mitarbeiter hatten milde Krankheitsverläufe.“

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Das Problem nach dem ersten Corona-Fall im R-Café bestand darin, dass zwei anfänglich negativ auf Corona getestete Mitarbeiter nach einer Inkubationszeit plötzlich ein positives Testergebnis hatten. Dass es sich in einem Fall um Omikron handelte, stellte sich erst später heraus. Die gesamte R-Café-Belegschaft war allerdings nie betroffen, da Peter Sachnik von vornherein zwei getrennte Teams - ohne Kontakt zu einander - für Früh- und Spätschicht im R-Café gebildet hatte.

Zugangsregeln für die Gastronomie ab Donnerstag

Am Donnerstag, 13. Januar, tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft.

Für die Gastronomie gilt dann: Nur geimpfte und genesene Menschen dürfen ein Lokal besuchen und müssen zudem ein negatives Testergebnis vorweisen.

Es gibt Ausnahmen für die 2G-Plus-Regel: Wer bereits geboostert ist, muss keinen Test vorzeigen. Wer zweifach geimpft ist und zudem eine Infektion durchgemacht hat (genesen ist), muss ebenfalls keinen zusätzlichen Test vorzeigen.

Auf die Frage, was er aus den Corona-Fällen unter Mitarbeitern gelernt und welche Konsequenzen er daraus gezogen habe, sagte Sachnik am vergangenen Montag: „Was sollen wir denn noch tun? Unsere Mitarbeiter sind vollständig geimpft und bald auch alle geboostert. Hinzukommt zweimal in der Woche ein Test für die Mitarbeiter. Etwa 80 bis 90 Prozent unserer Gäste sind schon geboostert.“

Sachnik sieht zweierlei Maß

Sachnik kann die Politik nicht verstehen, wenn sie im Vergleich zwischen Friseurhandwerk und Gastronomie mit zweierlei Maß messe. „Warum gilt für Friseursalons mit körpernaher Dienstleistung die 3G-Regel, aber in der Gastronomie ab Donnerstag, 13. Januar, die 2G-Plus-Regel? Das kann ich nicht verstehen“, sagt Sachnik, der natürlich nichts gegen Friseure hat, aber einfach mal die Frage stellt.

Als sich unsere Zeitung anschließend im heimischen Friseurhandwerk umhörte, wurde darauf verwiesen, dass es bisher kaum Corona-Fälle in Friseursalons gegeben habe und daher 3G ausreiche. Neu: Ab Donnerstag müssen Kunde und Friseur eine FFP2-Maske tragen.

„Auch die Gastronomie ist kein Pandemietreiber , betont Sachnik und bekräftigt so die Stellungnahme des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, der erklärt: „Hotels und Restaurants sind keine Pandemietreiber.“ Bezogen aufs R-Café sagt Peter Sachnik: „Die Coronafälle im Dezember 2021 waren die allerersten im R-Café nach zwei Corona-Jahren.“