Arnsberg/Sundern. Geimpft oder genesen“ – „2 G“ schwebt über uns; doch was bedeutet es konkret, wenn die verschärfte Regel angewendet wird – wo komme ich wie rein?

„Mit 2 G kann ich leben“, sagt Bernd Löhr, Geschäftsführer des Freizeitbades Nass in Hüsten. Außerdem habe sich die Stadt als Träger des Bades bereits festgelegt, begrüße diese Regelung, weil der optimale Schutz der Bürgerinnen und Bürger stets oberste Priorität genießt. Mit „3 G“ fährt man an der Kasse des Nass schon seit Längerem – und es funktioniert, obwohl der ein oder andere Badegast schon mal diskutiere. „Allerdings haben wir derzeit noch eine Reihe von Besuchern, die regelmäßig „nur“ einen aktuellen Testnachweis vorlegen; bei ‘2 G’ wären die wohl weg“, meint Bernd Löhr – und denkt noch einen Schritt weiter: „Käme ‘2 G plus’, wäre das ein Gau für uns“, so der Geschäftsführer. Impfnachweis und zusätzlich noch Test, da würde sich z.B. jeder Frühschwimmer wohl überlegen, ob er das für eine Stunde im Bad tatsächlich regelmäßig auf sich nimmt. Und irgendwann kommt dann der Punkt, wo darüber nachgedacht werden müsste, ob der Betrieb des Nass in vollem Umfang noch wirtschaftlich ist...

Martin Levermann, in Sundern für den Bäderbetrieb zuständig, gibt sich pragmatisch: „Wir machen alles mit, Hauptsache, wir müssen nicht wieder ganz schließen“, sagt der Geschäftsführer der Sorpesee GmbH. Er persönlich begrüße „2 G“ – im Sunderner Hallenbad sowie im Schwimmbad im Haus des Gastes in Langscheid sei „geimpft oder genesen“ bereits weitestgehend Alltag.

Auch im Sauerland-Museum setzen die Verantwortlichen auf 2 G.
Auch im Sauerland-Museum setzen die Verantwortlichen auf 2 G. © WP | Torsten Koch

„2 G“ auch im Sauerland-Museum

Auch das Sauerland-Museum im Ortsteil Arnsberg setzt bereits auf „2 G“: Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, hat sich der HSK als Träger des Museums dazu entschieden, ab sofort die G-Regelung einzuführen. Das betrifft alle Veranstaltungen und auch den Museumsbesuch selbst. Besucher werden an der Rezeption auf ihren Status überprüft und müssen sich ausweisen können. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt (kein Nachweis erforderlich) und Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren (Schultestungen). Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen neben einem ärztlichen Attest einen negativen Schnelltest vorlegen (max. 24 Stunden alt).

„Der Museumsbesuch wird nun noch sicherer – mit dieser Regelung möchten wir den geimpften und genesenen Besuchern größtmögliche Sicherheit beim Museumsbesuch garantieren. Die großzügigen Räume im Neubau bieten zudem genug Fläche, um Abstand zu anderen Besuchern einzuhalten“, meint Museumsleiter Dr. Oliver Schmidt mit Blick auf die Regelung.