Neheim. Eine Verschärfung der Coronaschutzregeln würde Händlern Umsatzverluste bringen. Deutlich mehr Kontrollarbeit wäre bei 3G oder 2G nötig.

„Sollte die 3G-Regel für das Betreten von Einzelhandelsgeschäften eingeführt werden, würde mich dies nicht überraschen. Auch der Einzelhandel kann aus dem Pandemie-Geschehen nicht ausgeblendet werden“, meint am Donnerstagmittag, 18. November, Herbert Scheidt, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Aktives Neheim.

Herbert Scheidt: 3G oder 2G wäre auf jeden Fall besser als ein Lockdown

Scheidt hält eine 3-G- oder auch eine 2-G-Regel immer noch für deutlich besser, als wenn es zu einem Lockdown käme. Ein Problem könne es aber bei den Kontrollen geben. „Wir hatten ja schon mal im Jahr 2021 die 3G-Regel. Die Kontrolle eines Nachweises von ,Genesen, Geimpft oder Getestet’ ist allerdings in den Geschäften damals unterschiedlich intensiv gehandhabt worden“, erinnert sich Scheidt. Gleichwohl ist ihm natürlich bewusst, dass bei Einführung einer 3G- oder 2G-Regel einige Kunden quasi ausgesperrt werden könnten und insofern Umsätze geschmälert würden.

Ute Heimann: Umsatzverluste konnten nicht aufgeholt werden

Mit Blick auf die Zugangsregeln hält die Neheimer Schuhhändlerin Ute Heimann die derzeitige Regelung im Einzelhandel, die zum Masketragen und Abstandhalten verpflichte, für ausreichend. „Wenn allerdings die Regeln verschärft werden sollten, müssen und werden wir uns natürlich darauf einstellen“, sagt Heimann. Die Schuhhändlerin spürt immer noch die Folgewirkungen der früheren Lockdowns. „Leider haben sich einige Vebraucher daran gewöhnt, bei großen Online-Kaufhäusern zu bestellen. Diese Umsatzverluste konnten wir bisher nicht aufholen“, so Heimann.

Paul Rottler, Inhaber von Brillen-Rottler, wollte am Donnerstagmittag nicht über neue Regeln für den Einzelhandel spekulieren. Er hofft allerdings, dass es bei den bisherigen Regelungen bleibt, wonach die Maskenpflicht und das Abstandhalten ausreichen. Von den Lockdowns waren damals die Brillen- und Hörgeschäfte nicht betroffen, weil sie zu den „Gesundheitsbetrieben“ gehörten, die ähnlich wie die Apotheken öffnen durften.