Hochsauerlandkreis. Rund 20.000 Führerscheine im HSK müssen bis 2033 pro Jahr umgetauscht werden. Wir erklären, wer wann an der Reihe sein wird.

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und einen Papierführerschein besitzt, muss sich langsam ranhalten: Diese Jahrgänge sind die ersten, bei denen die Umtauschpflicht für den Führerschein abläuft. In den nächsten Jahren sind dann alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erlangt haben, dazu aufgefordert, diese gegen eine neue fälschungssichere Chipkarte zu tauschen. Bei Inhabern von Papierführerscheinen geschieht dies anhand der Geburtsjahre, bei Scheckkarten-Führerschein zählt das Ausstellungsjahr. Auf die Straßenverkehrsbehörde im Hochsauerlandkreis wartet, so Behördenleiter Thomas Schmidt, „eine riesige Herausforderung“.

Meschede Führerscheine Fristen
Meschede Führerscheine Fristen © Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta/Funkegrafik NRW

Grundlage des Führerschein-Tauschs ist eine EU-Richtlinie, nach der bis zum Jahr 2033 nur noch fälschungssichere Chipkarten-Führerscheine unterwegs sein dürfen. Insgesamt betrifft das laut ADAC etwa 15 Millionen Papierführerscheine und 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine. Wie viele „Lappen“, rosa Führerscheine oder Scheckkarten im Hochsauerlandkreis umgetauscht werden müssen, konnte die Kreisverwaltung auf Nachfrage dieser Zeitung nicht ermitteln. Bei knapp 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, abzüglich derer, die noch keinen oder keinen Führerschein mehr besitzen, werden auf das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises aber unausweichlich etliche Führerschein-Wechsel zukommen.

Termin im Arnsberger Kreishaus vereinbaren

Aktuell muss man bei den Führerscheinstellen in Arnsberg (Eichholzstraße 9) und Brilon (in Meschede gibt es keine mehr), noch einen Termin für den Führerscheinwechsel beantragen.

Das funktioniert nur online auf der HSK-Homepage unter www.hochsauerlandkreis.de. (Suchbegriff Zulassung/Terminvereinbarung, dann Link rechts).

Ohne Termin ist eine Bearbeitung nicht möglich. Die Kfz-Zulassungsstellen bitten, pünktlich zu erscheinen (nicht zu früh und nicht zu spät) und aktuell noch einen Mundschutz (Alltagsmaske oder Schal) oder zu tragen.

Thomas Schmidt rechnet damit, dass bis in das Jahr 2033 jährlich 20.000 Führerscheine im HSK umgetauscht werden müssen. Hinzu kommt Mehraufwand, wenn der HSK-Bürger seinen Führerschein in anderen Kreisen gemacht hat. „Unsere hier ausgestellten Fahrerlaubnisse haben wir digitalisiert vorliegen“, so Schmidt, „dann geht es relativ schnell“. In den anderen Fällen - und das dürften nicht wenige sein - muss aber erst vom Bürger in den anderen Führerscheinstellen eine Karteikartenabschrift angefordert werden. Umgekehrt muss das Straßenverkehrsamt die Abschriften auch an Antragsteller bei anderen Behörden geben. „Da kommen jetzt schon täglich Anfragen“, so Schmidt. Eigens für den Führerscheinumtausch wurden 3,5 neue Stellen geschaffen. „Und die machen nix anderes“, sagt der Behördenleiter.

In bestimmten Fällen sei der Umtausch auch vor Erreichen der gesetzlichen Pflichten schon notwendig, heißt es beim Kreis: „Insbesondere bei der Beantragung einer Fahrerkarte, eines Personenbeförderungsscheins oder eines Internationalen Führerscheins oder wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist.“ Zudem empfiehlt man, den Umtausch des „Lappen“ gegen die EU-Chipkarte vor Auslandsreisen, in denen man selbst einen Pkw fahren möchte.

Auch alte Chipkarten werden umgetauscht

Doch spätestens wenn der persönliche Führerschein-Jahrgang dran ist (siehe Grafik), muss der Wechsel stattfinden. Das gilt auch für Inhaber des Chipkarten-Führerscheins, der als Nachfolger auf den rosa Schein ab 1999 ausgestellt wurde. Inhaber dieser Führerscheine müssen sich aber erst in etwa vier Jahren mit dem Tausch beschäftigen, die Frist der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 endet am 16. Januar 2026. Sinnvoll ist es, sich eine Erinnerung an den Behördengang zu hinterlegen, denn wie auch bei sonstigen Ausweisdokumenten gibt es keine offizielle Bekanntmachung oder Erinnerung an den Fristablauf. Behördenleiter Thomas Schmidt selber ist Jahrgang 1977 und hat den rosa farbenen Papierführerschein. Er hat für den Umtausch noch bis Anfang 2025 Zeit.

Wer auf Nummer sich gehen will, kann schon jetzt seinen alten Führerschein beim Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises umtauschen. Einziger Nachteil eines Vorab-Tauschs wäre die befristete Gültigkeit des neuen EU-Führerscheins. Dieser muss immer nach 15 Jahren neu beantragt werden. „Durch den Umtausch in den EU-Kartenführerschein gehen keine Rechte verloren. Die Fahrerlaubnisklassen werden vollständig übertragen“, erklärt Kreissprecher Martin Reuther. Wer auf den allerletzten Drücker kommt - quasi am letzten Tag -, erhält eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt. Seinen „alten Lappen“ (dann entwertet) erhält man übrigens im Hochsauerlandkreis automatisch nachher mit der neuen Führerscheinkarte zurück.

Mit dem „digitalen Führerschein“ auf dem Handy ist das Straßenverkehrsamt noch nicht beschäftigt. „Da sind wir erst einmal weit von weg“, glaubt Thomas Schmidt. Gut denkbar aber, dass dessen Entwicklung die jetzigen Umtauschplanungen irgendwann überholen.

Frist versäumt - was nun?

Was passiert eigentlich, wenn man den Wechsel der Dokumente komplett verschläft? Die Fahrerlaubnis erlischt mit Ablauf der Umtauschfrist keineswegs, erklärt Polizei-Pressesprecher Sebastian Held. „Lediglich das Dokument verliert seine Gültigkeit und laut Bundesregierung werden dafür zehn Euro Verwarngeld fällig, wenn das im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt.“ Bis 2033 müssen die Beamten im Streifendienst also entweder ein gutes Gedächtnis haben oder die Fristen-Tabelle mitführen.

Wer seine Fahrerlaubnis beim Hochsauerlandkreis tauschen möchte, muss zum Termin bei der Führerscheinstelle einen Personalausweis oder Reisepass, den bisherigen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto im Format 34x45 Millimeter mitbringen. Sollte der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, ist vorab die Karteikartenabschrift von dort zu beantragen und beim Wechsel vorzuzeigen.

36,40 Euro Kosten

Ganz günstig ist der Pflichtwechsel zudem nicht, im Normalfall werden 36,40 Euro fällig. „Sind beim Tausch weitere Dinge zu veranlassen, es fällt zum Beispiel auf, dass die mittlerweile notwendige Brille eingetragen werden muss, oder ähnliches, dann kostet das je nach Einzelfall mehr“, erklärt Kreissprecher Martin Reuther.