Arnsberg/HSK. Die Räumlichkeiten des Arnsberger Frauenhauses sind nicht mehr zeitgemäß – eine neue Immobilie ist bereits gefunden, Anfang 2023 wird umgezogen.
Anfang des Jahres 2023 wird das Arnsberger Frauenhaus neue Räumlichkeiten beziehen – und kann dabei auf finanzielle Unterstützung des Hochsauerlandkreises und – bei Bedarf – der Stadt Arnsberg zählen. Der HSK begrüße das Anliegen von „Frauen helfen Frauen Arnsberg“ (siehe Infobox), durch einen Umzug in neue Räumlichkeiten die Wohnsituation für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder zu verbessern, heißt es in einer Beschlussvorlage des Kreistags, der dessen Mitglieder bereits im Juni zugestimmt haben.
Auch der Rat der Stadt Arnsberg „begrüßt die Anmietung von neuen Räumlichkeiten für das Frauenhaus durch den Verein“ (laut Protokoll der Sitzung vom 24. Juni 2021), hält eine Erhöhung des Zuschusses nach der derzeit vorliegenden Finanzplanung aber für (noch) nicht erforderlich.
Unterkunft, Beratung und unterstützende Begleitung
Seit 1987, also 34 Jahre lang, betreibt der gemeinnützige Verein „Frauen helfen Frauen Arnsberg“ in Arnsberg bereits ein Frauenhaus, wo von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder Zuflucht und Schutz an einem anonymen Ort finden.Neben der Unterkunft bietet das Frauenhaus Beratung und unterstützende Begleitung.Das Frauenhaus Arnsberg erhält gemäß aktuellem Zuwendungsbescheid des LWL für das Jahr 2021 einen Betrag von 133.010 Euro und für das Jahr 2022 in Höhe von 135.020 Euro.Aufgestockt wird diese finanzielle Grundausstattung durch einen Festbetragszuschuss der Stadt Arnsberg in Höhe von 46.000 Euro.Der HSK hat ab dem Haushaltsjahr 2020 seinen Zuschuss auf bis zu 65.000 Euro auf ungedeckte Betriebskosten erhöht und bei Nachweis eines höheren Defizits die Aufstockung um weitere 10.000 Euro gebilligt.
Dem Umzug steht aber nichts im Wege, denn seine bisherige Förderung in Höhe von bis zu 75.000 Euro im Jahr auf ungedeckte erforderliche Betriebskosten wird der HSK über das Jahr 2024 hinaus bis zum Jahr 2027 fortführen – und bei nachgewiesenem höheren Bedarf gemeinsam mit der Stadt Arnsberg aufstocken (mehr dazu in der Infobox). Und was macht einen „Tapetenwechsel“ notwendig?
Bausubstanz aus dem Jahr 1958
Die derzeit genutzten Räumlichkeiten entsprechen nach Wahrnehmung des Betreibers schon lange nicht mehr modernen Standards für Gemeinschaftsunterkünfte. Sie befinden sich in zwei miteinander verbundenen Doppelhaushälften mit einer Bausubstanz aus dem Jahr 1958, die der Stadt Arnsberg gehören und an den Trägerverein vermietet werden. Das Frauenhaus verfügt derzeit über maximal acht Plätze für Frauen und weitere acht Plätze für deren Kinder. Die Belegung unterliegt starken Schwankungen – im Jahr 2020 wurden 4034 Belegungstage gezählt, das ergibt eine Belegungsquote von 69 Prozent.
Vertreter der Stadt Arnsberg und der Kreisverwaltung haben die Liegenschaft begutachtet und teilen die Einschätzung des Trägervereins, außerdem kommen sie zu dem Schluss, dass die beengten räumlichen Verhältnisse und die baulichen Probleme dort mit einer Modernisierung nicht behoben werden können. Nach Einschätzung aller beteiligten Akteure lässt sich eine langfristige Zukunftsperspektive für das Frauenhaus nur durch den Umzug in andere, besser geeignete Räumlichkeiten realisieren.
Dank Vermittlung der Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft wurde bereits eine passende Immobilie im Ortsteil Hüsten gefunden, die mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus so umgebaut und saniert werden kann, dass sie den Bedürfnissen des Frauenhauses gerecht wird. Die angemietete Fläche bietet nach dem Umbau Platz für elf Wohneinheiten, so dass elf Frauen mit ihren Kindern dort Schutz geboten werden kann.
Eine Wohnung wird barrierefrei
Die neuen Wohneinheiten sind in sich abgeschlossen, werden mit Bad und teilweise mit eigener Küchenzeile ausgestattet. Eine Wohneinheit wird barrierefrei ausgebaut, um auch behinderten Frauen bzw. Kindern Schutz anbieten zu können. Der Kinderbereich besteht künftig aus mehreren Räumen, in denen eine altersgerechte Betreuung möglich ist. Für Gespräche und ungestörte Beratung sowie für die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses gibt es im neuen Frauenhaus ebenfalls ausreichend Platz. „Große Gemeinschaftsräume und ein Garten runden das qualitativ hochwertige Wohnangebot optimal ab“, sind sich alle Verantwortlichen einig – und streben den Umzug zum 1. Januar 2023 an. Es soll zunächst ein Mietvertrag über fünf Jahre abgeschlossen werden – Kaltmiete und laufende Betriebskosten verursachen in der Folge „erhebliche Ausgabensteigerungen“.
Die Finanzierung der Frauenhäuser setzt sich in NRW aus Landesmitteln, kommunalen Zuschüssen, Eigenmitteln der Träger sowie einer Einzelfallfinanzierung im Zuge von Sozialleistungen zusammen. Das Frauenhaus bringt jährlich einen Eigenanteil von mindestens 10.000 Euro in die Gesamtfinanzierung der erforderlichen Betriebskosten ein.
Weitere Info zum finanziellen Konstrukt siehe Infobox.