HSK/Arnsberg/Sundern. Durch Ziehen der Test-Option besteht die Möglichkeit, im HSK weiter Einkaufen und auch andere Dienste wahrnehmen zu können – aber nur mit Test!

„Notbremse“ oder „Notbremse mit Testoption“? Der Krisenstab des Hochsauerlandes hat sich nach intensiven Beratungen am Montagnachmittag dazu entschlossen, die sogenannte „Testoption“ zu ziehen.

Landrat Dr. Karl Schneider traf diese Entscheidung, nachdem der Kreis zuvor an drei Tagen hinter­einander die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hat – was die „Notbremse“ zur Folge hat. „Durch das Ziehen der Test-Option besteht aber nun die Möglichkeit, dass Menschen in der Region weiter Einkaufen und andere Dienste in Anspruch nehmen können“, erläutert Dr. Schneider diese Entscheidung. Allerdings werde man die Entwicklung der Infektionszahlen genau beobachten und „wenn notwendig von uns aus die Bremse ziehen“, so der Verwaltungschef des Kreises.

Ein Selbsttest reicht nicht aus

Test-Option heißt: Zugang zu den Angeboten ist nur mit einem
aktuellen bestätigten Schnelltest
möglich, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Es muss ein bestätigter Test in
einer offiziellen Teststelle sein.

Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.

„Notbremse mit Testoption“ – was genau bedeutet das nun?

In den zwölf HSK-Kommunen treten ab Dienstag, 30. März 2021, grundsätzlich wieder Einschränkungen in Kraft, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 galten: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden dabei allerdings nicht mitgerechnet.

Diese schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten auch dort, wo man sich für die besagte Testoption entschieden hat!

Ausnahme an fünf Ostertagen

Eine Ausnahme gilt an Ostern (vom 1. bis einschließlich 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.

Mit einem kostenlosen Schnelltest aus einem der offiziellen Testzentren (diese sind auf der Homepage des HSK zu finden) können folgende Angebote und Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden: Besuche in Bibliotheken, Museen, Burgen, Tierparks, im nicht privilegierten Einzelhandel sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen. Dafür ist ein bestätigtes negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich und vorzuzeigen. Von dieser Entscheidung profitiert auch das Sauerland-Museum, das weiter geöffnet bleiben kann. Wohlgemerkt – nur wer sich zuvor testen lässt (und ein negatives Ergebnis erhält) kommt in diesen Genuss.

Sollten die Infektionszahlen in den kommenden Tagen weiter steigen und der Landrat wie angedeutet „von sich aus die Bremse ziehen“; hätte das diese Konsequenzen:

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Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürften wieder nur Abholservice (Click & Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click & Meet) anbieten. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) wären wieder unzulässig. Zulässig blieben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. wäre wieder untersagt.

Und wer sich gegen einen Test entscheidet? Nun, für den gilt die „ungebremste“ Notbremse bereits jetzt...

Neheims City-Manager Konrad Buchheister sieht „einen guten Schritt in die richtige Richtung“. Über allem schwebe aber das Damoklesschwert „Kommando zurück innerhalb von 24 Stunden“. Entscheidend ist seiner Meinung nach das Vorhandensein von genügend Testkapazitäten. „Die Leute müssen sich testen lassen wollen – darum muss es weiter unkompliziert und schnell möglich sein.“ Jetzt eröffne sich den Verantwortlichen die Chance, zu zeigen: „Wir können es doch noch besser.“

Die Allgemeinverfügung wird in Kürze im Internet veröffentlicht: https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis