Das Bürgerwindprojekt Müschede/Wennigloh ist derzeit in aller Munde - doch es gibt weitere Vorhaben, wie eine Bestandsaufnahme zeigt.
Arnsberg/Sundern/HSK. Windenergie hat im Sauerland weiterhin einen schweren Stand. Das zeigt z.B. die Erklärung der Stadtverwaltung Arnsberg, das "gemeindliche Einvernehmen" für vier geplante Windenergieanlagen (WEA) in Müschede und Wennigloh vorerst zu versagen (wir berichteten). Welche Bedeutung diese Entscheidung für das weitere Verfahren hat, haben wir bei der Kreisverwaltung nachgefragt (siehe "Drei Fragen" am Ende dieses Textes) - denn:
Letztlich entscheidet der HSK über die beantragte Genehmigung jeder einzelnen "Windmühle" in Arnsberg und Sundern. Im Falle einer Ablehnung bleibt es allerdings dem Antragsteller überlassen, den Weg der Klage zu gehen, was zuletzt nicht selten der Fall war. Doch wie sieht eigentlich die "Windrad-Landschaft" vor Ort derzeit aus - wo in Arnsberg und Sundern sind Windenergieanlagen angefragt, beantragt, bereits genehmigt oder schon errichtet und in Betrieb? Eine Bestandsaufnahme:
Arnsberg-Oeventrop und Meschede-Freienohl
Beantragt sind in diesem Bereich insgesamt acht WEA, fünf in einem "Windpark Freienohl", weitere drei am Ortsrand von Oeventrop. Ncht zuletzt aufgrund geplanter Synergien bei der Errichtung muss man diese Projekte als Einheit betrachten. In Freienohl sollen fünf Anlagen des Herstellers "Senvion" mit jeweils 3300 kw Leistung und einer Nabenhöhe von 139 Metern platziert werden; in Oeventrop drei Räder der Herstellerfirma "Vestas" (je 4200 kw Leistung und 169 Meter Nabenhöhe).
Wennigloh/Müschede
Beantragt wurden insgesamt vier "Mühlen" des Herstellers "Vestas" mit einer Leistung von jeweils 5600 kw und Nabenhöhen zwischen 119 und 125 Metern. Bereits in Betrieb ist bei Müschede eine WEA älteren Baujahrs (Enercon, 500 kw Leistung, Nabenhöhe 65 Meter), die nach Inbetriebnahme der vier neuen Anlagen wohl zurückgebaut würde.
Raum Holzen/Oelinghauser Heide/Oelinghausen/Kirchlinde
Im November 2019 wurde hier die Errichtung einer Anlage der Firma Vestas (3300 kw, 142 Meter) genehmigt, beantragt sind vom Investor aber weitere sieben Anlagen desselben Typs, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Bereits in Betrieb sind in diesem Bereich des Stadtgebiets drei kleinere, ältere Windräder: eine "Nordex" (250 kw, 40 Meter) nahe der Kreisgrenze zum Märkischen bei Eisborn, eine "Tacke"-Anlage (300 kw, 40 Meter) am "Mimberge" sowie ein Kleinwindrad unbekannter Herstellung (55kw, 30 Meter) nahe Kirchlinde. Im Raum Kirchlinde wird außerdem von weiteren WEA schon lange Zeit Strom erzeugt: Die BürgerWIND Sauerland GmbH & Co. KG betreibt dort seit 2009 drei Enercon E-82 mit je 2000 kw Leistung und 108 Metern Nabenhöhe.
Sundern-Hövel
Nicht weit entfernt von diesem "Windpark Kirchlinde" dreht sich seit einigen Jahren nahe Hövel eine Mühle des Herstellers "Senvion" (2050 kw, 100 Meter Nabenhöhe) - womit wir auf Sunderner Gebiet angelangt wären.
Südlich von Sundern-Hagen
In diesem Teil Sunderns ist eine weitere Windenergieanlage in Betrieb, vom Hersteller "Enercon" (500 kw, 65 Meter); beantragt sind in unmittelbarer Nachbarschaft zwei moderne Windräder (Vestas, je 5600 kw und 166 Meter Nabenhöhe).
Sundern-Allendorf
Für Flächen nahe des Ortsteils Allendorf hat ein Investor einen Antrag auf Vorbescheid gestellt - geplant sind insgesamt fünf WEA des Herstellers Vestas (je 3300 kw mit 137 Metern Nabenhöhe).
Hellefelder Höhe
Die interaktive Karte des HSK weist für den markanten Höhenzug zwischen Arnsberg und Sundern noch stets den Antrag auf vier Enercon-Anlagen mit jeweils 2500 kw Leistung bei Nabenhöhen von 149 Metern aus. Diese Karte ist zu finden unter: https://geoservice.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/3243ee689c4b4e25a1f8039c17ac29a9
Fassen wir den Windrad-Bestand in Arnsberg und Sundern zusammen, kommen wir somit aktuell auf neun WEA, die bereits Strom erzeugen (sieben in Arnsberg, zwei in Sundern), eine genehmigte WEA (in Arnsberg), fünf vorangefragte Anlagen (alle in Sundern) sowie 20 beantragte (sechs in Sundern, 14 in Arnsberg, die fünf Freienohler "Mühlen" nicht mitgezählt).
Drei Fragen an die HSK-Verwaltung zu den geplanten WEA bei Müschede/Wennigloh:
1. Für die vier beantragten WEA in Arnsberg-Müschede und Wennigloh will die Stadt Arnsberg das "gemeindliche Einvernehmen" versagen, was bedeutet dieser Begriff eigentlich?
Bei den beantragten Windenergieanlagen handelt es sich um sogenannte "privilegierte Vorhaben im Außenbereich". Über die Zulässigkeit von
Vorhaben im Außenbereich wird im Genehmigungsverfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf - im vorliegenden Fall - nur aus den sich aus § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergebenden Gründen versagt werden. Für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hat die Gemeinde zwei Monate Zeit, ansonsten gilt das Einvernehmen als erteilt. Die Stadt Arnsberg hat das gemeindliche Einvernehmen bereits am 30.November 2020 versagt.
2. Welchen Einfluss nimmt diese Entscheidung auf das weitere Verfahren, bzw. eine mögliche Genehmigung von Seiten des HSK?
Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft.
3. Ist ein Erörterungstermin in Zeiten von Corona überhaupt zeitnah möglich - und wann ist mit einer Genehmigung oder Ablehnung zu rechnen?
Der für den 3. Februar 2021 geplante Erörterungstermin wurde aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Zurzeit wird geprüft, ob der Erörterungstermin als Online-Konsultation bzw. Telefon- oder Videokonferenz (§ 5 Abs. 4 und 5 PlanSiG) oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.
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