Arnsberg. Viele Arnsberger Geschäfte sind ab Mittwoch geschlossen – aber nicht alle. Auch online „lokal“ einkaufen ist möglich.
Mittwoch – 16. Dezember: Der zweite „harte“ Lockdown ist da; auch in Arnsberg trifft es neben den Gastronomen, die ja bereits früher schließen mussten, ab sofort auch wieder viele Einzelhändler.
Diese Geschäftszweige müssen schließen: Bekleidungsgeschäfte, Möbelläden, Baumärkte, Sportartikelhändler, Buchläden, Spielzeuggeschäfte, Elektronikläden, Antiquitäten- und Gebrauchtwarenhändler, Glühweinstände, Kosmetiksalons, Friseure, Schönheitssalons, Massage- und Tattoo-Studios.
Für Baumärkte sind spezielle Regelungen vorgesehen. So sollen sie für Handwerker mit Gewerbeschein geöffnet bleiben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird für die anderen Kunden das Abholen von online bestellter Ware (sogenanntes „click & collect“) – Stand Dienstagnachmittag – wohl möglich sein.
Auch wenn der Einzelhandel bis 10. Januar generell geschlossen bleibt, gibt es Ausnahmen – für Geschäfte, die Waren für den täglichen Bedarf verkaufen, darunter fallen: Lebensmittelmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Postfilialen/-stellen, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln kann in Supermärkten eingeschränkt werden.
Gastronomie: Abholung bleibt möglich
Ein wenig aufatmen dürfen die Gastronomen: War anfangs sogar ein Aussetzen des Abhol-Angebotes im Gespräch, ist diese Auflage vom Tisch, es gilt: Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Verzehr außer Haus anbieten, dürfen das weiterhin tun – allerdings hat die Bundesregierung ab 16. Dezember den Verzehr vor den Restaurants ausdrücklich verboten. Dort bildeten sich in den vergangen Wochen teils Menschentrauben. Lieferservices sind weiter erlaubt.
Welche Angebote die Arnsberger Gastronomie macht, finden Interessierte gebündelt auf der Internetseite der Stadt Arnsberg, unter https://www.arnsberg.de/gastronomie/lieferung-corona.php
Auch zahlreiche heimische Geschäfte bieten diverse Abhol- und/oder Lieferservices an, auch online-Shopping ist lokal möglich – eine vollständige Übersicht ist an dieser Stelle nicht zu leisten; informieren Sie sich direkt bei „Ihren“ Geschäften; Sie helfen der örtlichen Kaufmannschaft, die Krise zu meistern.
Mit Beginn des erneuten harten Lockdowns hat die NRW-Landesregierung ihre Corona-Schutzverordnung angepasst – und um einen Fragenkatalog ergänzt; zu finden auf https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21
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