Arnsberg. Die 26-jährige Angeklagte kommt noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die 26-jährige Mutter von drei Kindern auf der Anklagebank des Schöffengerichts ist nicht vom Glück verfolgt.
Bevor sie jetzt einen Ausbildungsplatz bekam, war sie lange arbeitslos. Sie ist - wie ihr arbeitsloser Ehemann - vorbestraft, hat schon in Haft gesessen, die Familie leidet unter chronischem Geldmangel. Zu alledem ist die junge Frau seit Jahren spielsüchtig. Diese Sucht hat sie auf die Anklagebank gebracht. Und jetzt wurde sie wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Ihr wurde von der Staatsanwältin Betrug in elf Fällen vorgeworfen. Demnach soll sie jeweils in Kleinanzeigen angebotene hochwertige Mobiltelefone gekauft, diese aber nie bezahlt haben. Als Empfängeradresse hatte sie stets die der Eltern abgegeben und durch einen Trick versucht, ihren eigenen Namen zu vertuschen. Diesen Dreh, der hier nicht erklärt werden soll, habe sie in einer Sendung im Fernsehen gesehen und angewandt. Der verursachte Gesamtschaden wurde mit rund 5000 Euro angegeben.
„Ich habe mehrfach pro Woche gespielt und hohe Summen verloren“
„Ich habe mehrfach pro Woche gespielt und hohe Summen verloren. Weil ich den Druck nicht mehr aushielt, bin ich zur Polizei gegangen, habe dort eins der erschwindelten Handys abgegeben und mich selber angezeigt“, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Nach der Selbstanzeige will sie nicht mehr gespielt haben.
Sie gab an, in der Woche mehrere Hundert Euro verspielt zu haben, in einer Stunde oft 60 Euro. Ihre drei Vorstrafen sind einschlägig. Die letzte Verurteilung brachte ihr eine Freiheitsstrafe zur Bewährung. In dieser Zeit wurde sie nicht rückfällig, aber schon drei Monate später beging sie die erste der jetzt angeklagten Betrugsfälle.
Verteidiger: „Sie hat die Reißleine gezogen“
Nach der Beweisaufnahme gingen Gericht und Staatsanwaltschaft nur noch von sechs Betrugsfällen aus. Bei der hohen Rückfallgeschwindigkeit aber sah die Staatsanwältin keine andere Möglichkeit, als eine erneute Freiheitsstrafe, jetzt von zwei Jahren, zu beantragen. Die Frage, ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden könne, war umstritten. Doch wegen der Familiensituation, der Selbstanzeige, der Bereitschaft, den Schaden wieder gut zu machen und an sich zu arbeiten, einigte man sich schließlich, die zu verhängende Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Der Verteidiger der 26-Jährigen sprach von einem außergewöhnlichen Fall. Seine Mandantin sei kurz nach Ablauf ihrer Bewährungszeit erneut abgedriftet und habe sich durch die Anleitung zum Betrug im Fernsehen, beeinflussen lassen. Ihr sei alles über den Kopf gewachsen und sie habe sich in Erkenntnis um ihre Situation selbst angezeigt. Das müsse ihr hoch angerechnet werden. „Sie hat die Reißleine gezogen“.
Urteil: 18 Monate Haft zur Bewährung
Das Schöffengericht verurteilte die junge Mutter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung. Allerdings wurde eine lange Bewährungszeit von fünf Jahren angeordnet. Zudem muss sie die vereinbarte Wiedergutmachung in kleinen Raten erfüllen.
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