Arnsberg/Sundern. Stadt Arnsberg leitet mehrere Bußgeldverfahren gegen gastronomische Betriebe wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen ein.

Für Bernd Jüngst ist die Sache klar: „Wenn es Verstöße gibt, muss man Ross und Reiter nennen, damit wir dem nachgehen können“, sagt der Chef des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit in der Stadt Sundern. Über Verstöße gegen die Corona-Regeln in gastronomischen Betrieben will er ebenso wenig wie seine Kollegen bei der Stadt Arnsberg hinwegsehen.

Ross und Reiter nennen

„Wenn uns bekannt wird, dass es irgendwo kneift, gehen wir dem auch nach“, sagt Bernd Jüngst. Dafür sei aber wichtig, dass Gäste die bei ihren Restaurantbesuchen Verstöße der Betreiber bemerken, im Zweifelsfalle auch als Belastungszeugen auftreten. „Wir wollen ja kein Denunziantentum“, so Bernd Jüngst.

Grundsätzlich vertraut er auf die Einsicht und das Eigeninteresse seiner über 60 gastronomischen Betriebe in der Stadt. „Und auch die Bevölkerung achtet darauf“, weiß er. Wenn es von dort Rückmeldungen gibt - auch von Touristen - würde die Stadt Sundern gezielt die Betriebe aufsuchen.

2000 Euro Bußgeld drohen

Bernd Jüngst spricht vor allem von „gravierenden Verstößen“. Denn: „Dazu gibt es überhaupt keine zwei Meinungen!“, sagt er. Dazu gehörten zum Beispiel die Gästelisten auf den Tischen. Diese seien nach wie vor allerorts verpflichtend und müssen von den Gastronomen vier Wochen aufbewahrt werden, um im Falle von gemeldeten Corona-Erkrankungen die Infektionsketten nachverfolgen zu können. Auch die Stadt Arnsberg kontrolliert regelmäßig - stichprobenartig und auch nach Hinweisen. Bei groben Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2000 Euro. „Bei wiederholten Verstößen kann es gegebenenfalls auch zum Konzessionsentzug kommen“, teilt Stadtsprecherin Stephanie Schnura auf Nachfrage mit.

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Grundsätzlich verstehen sich die Ordnungsbehörden der Städte Arnsberg und Sundern weniger als Kontrolleur der Betriebe, sondern als helfender Partner bei der Umsetzung der Coronaauflagen. „Wir versuchen immer im ersten Schritt auf den Betreiber einzuwirken, sein Fehlverhalten zu korrigieren“, so die Stadt Arnsberg, „wenn bei der Nachkontrolle weiterhin Verstöße festgestellt werden, leiten wir die Bußgeldverfahren ein“. Aktuell seien in Arnsberg tatsächlich auch einige Verfahren auf den Weg gebracht worden.

Gastwirte ansprechen

Das Arnsberger Ordnungsamt kann seine 284 Betriebe - von der Pommesbude bis zum Sterne-Restaurant - nicht alle immer im Blick haben. „Wenn es Mängel gibt, sollten Gäste den Gastwirt direkt vor Ort ansprechen und uns den Fall melden“, sagt die Stadt. Aktuell passiere das sogar sehr häufig.

Wichtig sei auch die Information der Betriebe. Bernd Jüngst und seine Kollegen haben engen Kontakt zu allen Betrieben, „Viele stimmen sich direkt mit uns ab, ob sie auch alle Regeln einhalten“, sagt er. Das werde auch in den bevorstehenden Monaten wichtig sein, wenn sich Freiluftgastronomie in die Innenräume verlagert. „Auch hier wollen wir beraten“, sagt Bernd Jüngst.