Arnsberg. Zunehmend achtloseren Umgang mit Hygiene-/Abstandsregelungen bei privaten Feiern stellt das Arnsberger Ordnungsamt fest – und reagiert.

Wie reagiert das Arnsberger Ordnungsamt auf die steigende Zahl privater Feiern, bei denen es Corona-Verstöße gibt? Wir haben dazu Ordnungsamts-Chef Ulrich Betkerowitz befragt.

1. Sind Gastgeber privater Feiern in Arnsberg verpflichtet, eine Gästeliste (wie in Restaurants) zu erstellen und dem Ordnungsamt bei Kontrollen vorzulegen?

Wo mehrere Menschen auf engem Raum und insbesondere in geschlossenen Räumen aufeinander treffen, besteht Regelungsbedarf. Feierlichkeiten, sprich Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, sind aktuell nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Personen zu­lässig. Abstandsgebot und Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gelten dabei nicht, wenn der Gastgeber geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit (Name, Adresse, Telefonnummer, Dauer des Aufenthalts) der Gäste trifft.

Ulrich Betkerowitz
Ulrich Betkerowitz © WP

2. Was gilt derzeit nicht als „herausragender Anlass“ – haben Sie ein konkretes Beispiel?

Das Verwaltungsgericht Münster hat dazu beispielsweise kürzlich entschieden, dass eine Feier zum 26. Geburtstag kein herausragender Anlass ist – und ihr Verbot durch das Ordnungsamt bestätigt.

3. Kontrollieren Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch bei größeren privaten Feiern, sofern sie von diesen Kenntnis erlangen oder es Beschwerden gibt?

Ja, denn es ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden, die Einhaltung der Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung zu überwachen und die dazu erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Grundsätzlich warnt aktuell Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in diesem Zusammenhang davor, das Gefahrenpotenzial von Feiern in der Corona-Krise zu unterschätzen. Das sehen wir genauso: Es gilt hier, verantwortlich zu handeln! Eine präventive Überwachung von privaten Feiern war in Arnsberg bisher noch nicht erforderlich. Da sich derzeit aber ein zunehmend achtloser Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregelungen, gerade im Bereich von privaten Feiern, abzeichnet, prüfen wir nun eine restriktivere Überwachung.