Arnsberg. Der Betreiber eines Lokals und ein DJ aus Arnsberg müssen Corona-Soforthilfen zurückzahlen, der Gastronom wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Im Arnsberger Amtsgericht wurden am Mittwoch die ersten beiden Strafverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verhandelt.
Beide Angeklagte müssen ihre Corona-Hilfen, jeweils 9000 Euro, zurückbezahlen. Außerdem verhängte der Richter eine Geldstrafe in Höhe von 1275 Euro sowie, im zweiten Fall, 70 Sozialstunden.
Es waren zwei der ersten Verfahren, die verhandelt wurden – nicht zuletzt deswegen war das Medien-Interesse groß. Zwei Fälle des Subventionsbetruges hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg zur Anklage gebracht. Zum Hintergrund:
Antragsfrist abgelaufen
Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurück zu zahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.
Die Bundesregierung hatte für selbstständige Kleinunternehmer Zuwendungen von 9000 Euro ermöglicht, wenn diese, bedingt durch die Corona-Pandemie, in wirtschaftliche Schwierigkeit geraten waren. Eine sinnvolle Maßnahme, viele Unternehmen vor dem Bankrott zu retten. Doch gab es Trittbrettfahrer, die das Geld kassierten, aber die Voraussetzungen nicht erfüllten. Wie jetzt bei den Arnsberger Fällen.
Im ersten Fall hatte ein Gastwirt aus Neheim Corona-Hilfe bei der Bezirksregierung beantragt und auch ausgezahlt bekommen. Allerdings zu Unrecht, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die gerichtlichen Beweisaufnahme ergaben. Der Wirt war nicht erst durch die ihn einschränkenden Maßnahmen in finanzielle Schieflage geraten, sondern war vor Corona, schon in 2019, so gut wie pleite. Vor Gericht gab er an, geglaubt zu haben, Anspruch auf diese Fördermittel gehabt zu haben.
Vorgaben klar formuliert
„Die Vorgaben zur Erteilung der Geldhilfen waren eindeutig und klar formuliert. Sie kamen für diese Mittel nicht infrage. Trotzdem haben sie die 9000 Euro in Anspruch genommen“, hielt ihm der Staatsanwalt den Spiegel vor. Er beantragte, den Angeklagten wegen Subventionsbetrug zu einer Geldstrafe von 1500 Euro zu verurteilen.
Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu 1275 Euro Geldstrafe. Er muss außerdem die von ihm schon ausgegebenen 9000 Euro an den Staat zurückzahlen.
Im zweiten Prozess hatte ein Maschinenbau-Student aus Arnsberg die 9000 Euro Staatshilfe kassiert. Er war ebenfalls wegen Subventionsbetrug angeklagt. Sein Antrag war gebilligt, das Geld ausgezahlt worden. „Ich bin fest davon ausgegangen, dass mir diese Mittel zustehen, denn ich habe mein Studium von meinem Nebenerwerb bezahlt. Dieser Nebenerwerb fiel durch Corona weg“, erklärte der nebenberufliche DJ dem Gericht. Doch nur, wenn ein Haupterwerb durch die Pandemie verloren gegangen wäre, hätte ihm Geld zugestanden...
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Staatsanwalt und Richter hatten hier aber ein Einsehen. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Allerdings muss auch er den zu Unrecht erhaltenen Betrag in Höhe von 9000 Euro zurückzahlen – und außerdem 70 Sozialstunden ableisten.