Arnsberg. Der 25-jährige Angeklagte hatte sich zur Tatzeit in einer schwierigen persönlichen Situation befunden.

Und wieder eine Verhandlung wegen Drogenhandels vor dem Amtsgericht:

Angeklagt war ein 25-jähriger Arnsberger Dealer, der teils zusammen mit seiner Lebensgefährtin – sie ist bereits verurteilt worden – in 2019 von einem Unbekannten in drei Fällen unter anderem Amphetamine und Ecstasy-Tabletten erworben hatte. Diese Drogen waren jedoch zum größten Teil zum Weiterverkauf bestimmt, weshalb die Anklage des Staatsanwaltes auch auf gewerbsmäßigen Drogenhandel lautete.

Die Lebensgefährtin des Angeklagten hatte Schulden bei anderen Dealern, deshalb half sie dem 25-jährigen Arnsberger und wurde als Verkäuferin der verbotenen Ware tätig.

Vor Gericht umfassendes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt

Der Angeklagte räumte vor Gericht die Vorwürfe des Staatsanwaltes ein und zeigte sich auch reuig. „Damals, als ich selber konsumierte, stand die Vaterschaft meines Sohnes in Frage. Das hat mir großen Kummer bereitet. Jetzt habe ich das Sorgerecht. Zudem habe ich eine feste Arbeitsstelle“, führte er an, um auf seine günstigen Zukunftsaussichten zu verweisen.

Das alles, so der junge Mann, wolle er nicht mehr aufs Spiel setzen und werde daher vielmehr, so sein Versprechen, künftig straffrei leben.

Auch der Staatsanwalt plädiert für eine Bewährungsstrafe

Im Bundeszentralregister waren für den 25-jährigen Arnsberger keine Vorstrafen aufgelistet. Aus diesen Gründen und weil er vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt habe, könne man hier eine Bewährungsfreiheitsstrafe verhängen, befand schließlich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und beantragte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Verteidiger führte zudem an, dass sein Mandant die Taten bereue und dass er damals nach der Telefonüberwachung der Polizei das Versteck der Drogen in Form eines Waldbunkers gezeigt hatte.

1000 Euro Bewährungsauflage

So wie vom Staatsanwalt beantragt, verurteilte das Gericht den Angeklagten schließlich zu 22 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Urteilsfindung war von einem minder schweren Fall ausgegangen worden. Darüber hinaus muss der Kraftfahrer als Bewährungsauflage 1000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Zudem wird er einem Bewährungshelfer unterstellt, der dem 25-jährigen die erforderliche Hilfestellung geben soll.